Potsdam/Seelow. Im Brandenburger Vogelgrippe-Fall hat das Bundeslandwirtschaftsministerium Teilentwarnung gegeben. Bei dem Vogelgrippe-Virus handele es sich zwar um den gefährlichen Typ H5N1, aber nicht um dessen hoch-ansteckende Variante, teilte Sprecher Holger Eichele in Berlin mit. Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut habe nur eine weniger aggressive Variante nachgewiesen.
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Entenmastbetrieb bei Seelow in Brandenburg haben die Behörden die Bevölkerung zur Wachsamkeit aufgerufen. Alle Tierbesitzer seien angewiesen, mögliche Anzeichen von Erkrankungen in ihrem Bestand zu melden, sagte der Sprecher des Landkreises Märkisch-Oderland, Tobias Seyfarth, am Samstag. Ungeachtet dessen wurde in dem betroffenen Betrieb mit der Tötung der 14.500 Tiere begonnen.
Den Angaben zufolge wird der Bestand unter der Aufsicht von Tierärzten von einer Fachfirma entsprechend der Tierschutzrichtlinien vernichtet. Anschließend sollten die Stallungen desinfiziert werden. Über die Dauer der gesamten Aktion konnte der Sprecher zunächst keine Angaben machen. Rund um den betroffenen Betrieb gelte aber ein Sperrbezirk von einem Kilometer.
Nicht die gefährlichste Variante des Erregers
Das Virus war bei Eigenkontrollen des Betriebs an den Tieren entdeckt worden. Eine Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts in Riems ergab jedoch, dass es sich nicht um die gefährlichste Variante des Erregers handelte. Am Freitagabend gab das brandenburgische Umweltministerium deshalb ein erste Entwarnung. Die Tötung des Tierbestandes sei aber trotzdem nötig, um eine Ausbreitung zu verhindern. Die Ursache für die Infektion war zunächst noch unklar und wurde weiter untersucht.
Bei der Suche nach den Gründen sollten laut dem Landkreissprecher auch andere Betriebe überprüft werden, die mit dem betroffenen Hof in Kontakt stehen. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, wurden zudem Informationszettel an die Bürger ausgeteilt. Generell müssten die Bewohner des betroffenen Gebietes keine Auswirkungen befürchten, sagte Seyfarth. Aber Tierhalter, wie zum Beispiel die Besitzer eines Taubenschlages, müssten ihre Tiere vorsorglich unter Verschluss halten. Zudem dürfe Geflügel für 21 Tage nicht aus dem Sperrbezirk gebracht werden.
Insgesamt bezeichnete der Landkreissprecher die Kontroll- und Schutzmaßnahmen als ausreichend. "Es gibt keine Lücken", sagte Seyfarth. Große Betriebe würden regelmäßig überprüft. Zudem könnten mögliche Befunde mittlerweile schnell ausgewertet und Schritte zur Vermeidung einer Ausbreitung rasch eingeleitet werden. Das habe der aktuelle Fall deutlich gemacht.
Zuletzt war das H5N1-Virus bei Geflügel in Brandenburg im Jahr 2007 nachgewiesen worden. (dapd/rtr)