Berlin. . Vorteile dürften viele Steuerzahler freuen: Für Eltern vereinfacht sich die Anerkennung von Betreuungskosten, auch Vermieter und Pendler könnten profitieren. Sie punkten vor allem mit Fahrtkosten für ihre Wege zur Arbeit. Hier ein Blick auf die wichtigen Änderungen bei der Steuererklärung.

Noch bis zum 31. Mai bleibt in der Regel Zeit, um die Steuererklärung für 2012 beim Finanzamt einzureichen. Zahlreiche Steuerzahler können sich freuen: Inzwischen handhabt der Fiskus die Steuererklärung in einigen Punkten nicht mehr so bürokratisch. Das bringt bares Geld. Vor allem Eltern, Vermieter und Pendler profitieren.

Eltern

Für Eltern wird es in zweifacher Hinsicht leichter: Zum einen vereinfacht sich die Anerkennung der Betreuungskosten. Zum anderen fallen die Hürden beim Kindergeld für erwachsene Kinder. Der Fiskus erkennt nun für jedes Kind unter 14 Jahren die Kosten für Kita, Tagesmutter oder Hort als Sonderausgaben an. „Früher mussten Eltern aufwendig nachweisen, dass beide Partner berufstätig sind“, erläutert Karl-Heinz Bonjean, Präsident der Steuerberaterkammer Köln. „Diese Regelung entfällt.“ Egal ob berufstätig oder nicht, Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten von maximal 6000 Euro, also höchstens 4000 Euro, in ihrer Steuererklärung angeben.

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Weniger bürokratisch bei der Steuererklärung 2012 ist auch die Anerkennung von Kindergeld oder Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder in einer Ausbildung. Kindergeld oder Kinderfreibeträge für junge Erwachsene, die sich in der Ausbildung befinden, gibt es nun unabhängig von deren Einkommen. 2011 galt noch eine Grenze von 8004 Euro.

Vermieter

Wohnungseigentümer haben seit Januar 2012 weniger Aufwand, wenn sie verbilligt vermieten – etwa an Familienmitglieder. Sie können ohne die bisher verlangte komplizierte Prognoserechnung für die Zukunft die vollen Werbungskosten absetzen, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Dafür müssen einige Vermieter aber ihre Mietverträge anpassen.

Pendler

Arbeitnehmer punkten vor allem mit Fahrtkosten für ihre Wege zur Arbeit. Der Bundesfinanzhof hat dafür gesorgt, dass Fahrten zur Arbeit noch öfter Auswärtstätigkeiten sind. „Das Finanzamt muss in diesem Fall für jeden zurückgelegten Kilometer pauschal 30 Cent anerkennen, während normalerweise nur die einfache Entfernung zählt“, erläutert Stephanie Zipp, Finanzexpertin der Stiftung Warentest. „Für jeden Tag, an dem eine Auswärtstätigkeit mindestens 8 Stunden dauert, kommen 6 bis 24 Euro als Verpflegungspauschale dazu.“ Das bringt vor allem Arbeitnehmern, die mehrere Arbeitsstellen haben oder viel auswärts arbeiten, mehr Geld.

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Ausgaben für Dienstreisen sind im Übrigen Werbungskosten. Die lohnen sich in der Steuererklärung, wenn insgesamt mehr als 1000 Euro zusammenkommen. Dann bringen auch Ausgaben wie Fort- oder Weiterbildungskosten und Bewerbungskosten Steuerersparnisse.

Studenten

Berufstätige, die sich im Job fortbilden oder studieren, können ihre Bildungskosten unproblematisch als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das gleiche gilt für Auszubildende, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur Uni oder zur Berufsschule gehen. „Auch Ausgaben für ein Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium sind Werbungskosten“, erläutert Finanzexpertin Zipp, „selbst für ein Masterstudium.“ Eine Steuererklärung lohnt sich, auch wenn keine Einkünfte zu versteuern sind. Führen die Werbungskosten zu einem Verlust, merkt sich das Finanzamt den Minusbetrag vor und verrechnet ihn später mit dem ersten Einkommen.

Anders verhält es sich beim Erststudium. „Der Gesetzgeber rechnet die erste Berufsausbildung zur privaten Lebensführung und lässt die Bildungskosten für ein Erststudium nur bis zur Höhe von 6000 Euro als Sonderausgaben zu“, so Zipp. Den meisten Studenten bringt das wenig, da Sonderausgaben nur ins Gewicht fallen, wenn ein steuerpflichtiges Einkommen vorhanden ist.

Finanzexpertin Zipp rät: Wenn Ihnen der Abzug aus den Sonderausgaben nicht reicht, legen Sie Einspruch ein und beantragen den Abzug als Werbungskosten. Derzeit laufen noch verschiedene Musterprozesse. Verweisen Sie darauf.

Schriftlich oder elektronisch?

Eigentlich will das Finanzamt seit 2011 von Bürgern, die Gewinne erwirtschaften – etwa von Angestellten, die nach Feierabend noch als Dozent arbeiten, oder von Selbstständigen – die Steuererklärung elektronisch sehen. Bisweilen haben die Ämter jedoch selbst noch mit der Umstellung auf die elektronische Variante zu tun und akzeptieren die Papierform.