Créteil. Hat Dieter K. seine Stieftochter Kalinka vorsätzlich getötet? 30 Jahre nach dem Tod der 14-Jährigen hat am Dienstag das Berufungsverfahren gegen den Deutschen begonnen. 2011 war K. wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

30 Jahre nach dem Tod der 14-jährigen Kalinka hat in Frankreich das Berufungsverfahren gegen den deutschen Stiefvater des Mädchens begonnen. Der 77-jährige Dieter K. erschien am Dienstag in einem Rollstuhl im Saal des Schwurgerichts in Créteil bei Paris. Der frühere Kardiologe K. war im Oktober 2011 wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt.

Kalinka war am 10. Juli 1982 von ihrer Mutter tot in ihrem Bett gefunden worden, nachdem K. ihr am Vorabend eine Spritze gegeben hatte. Kalinkas französischer Vater André Bamberski wirft K. vor, das Mädchen vergewaltigt und dann mit der Spritze getötet zu haben. Er zeigte den Stiefvater 1984 an.

K. in Frankreich wegen Mordes verurteilt

Der Berufungsprozess ist bis zum 14. Dezember angesetzt. K. ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Sein Anwalt Philipp Ohayon hat deshalb Zweifel angemeldet, ob der bei Paris inhaftierte Arzt den Prozess durchstehen könne.

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Von Gerd Niewerth

Der Fall Kalinka beschäftigt die deutsche und französische Justiz seit Jahrzehnten. In Frankreich war K. bereits 1995 in Abwesenheit wegen Mordes an Kalinka verurteilt worden. Deutschland lehnte aber alle Auslieferungsgesuche der französischen Justiz ab. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass das Verfahren gegen den Arzt in Deutschland 1987 mangels Beweisen eingestellt worden sei. Überzeugt von der Schuld des Stiefvaters, ließ Bamberski K. im Herbst 2009 aus seinem Wohnort in Bayern nach Mülhausen verschleppen. Dafür muss er sich voraussichtlich im kommenden Frühjahr vor einem Gericht im Elsass verantworten. (afp)