Gladbeck.

In der weiten Welt des Internets bieten sich den Nutzern schier unendlich viele Möglichkeiten. Schnell ist eine Reise gebucht, sind online Geschenke für die Lieben eingekauft, Musik angehört und Videos angesehen. Aber Vorsicht – es lauern viele Fallstricke im Worldwideweb. Wie man die erkennen kann, und was zu tun ist, wenn der schnelle Klick bereits Tatsachen geschaffen und die Online-Falle zugeschnappt hat, darüber gab Rechtsanwältin Jennifer Engelmeier am WAZ-Telefon Auskunft.

Wir geben einen Überblick über die am häufigsten nachgefragten und klassischen Probleme der Verbraucher, mit denen die Juristin immer wieder konfrontiert wird.

1 Onlineshopping

Die Ware beim Onlineshopping ist bestellt, aber haben möchte man die Produkte doch lieber nicht. Was tun? „Am besten“, rät Jennifer Engelmeier „sofort auf die Bestätigungsmail reagieren, den Anbieter kontaktieren und die Bestellung stornieren. Selbst wenn die Ware schon eingetroffen ist, hat jeder nach Vertragsabschluss, also nach der Bestellung, ein Widerrufsrecht von zwei Wochen.“ Achtung: Eine Ausnahme stellen allerdings individuelle Waren, wie zum Beispiel Fotos, Fotobücher- und Tassen mit Aufdruck oder auch individuelle, maßgeschneiderte Kleidung dar.

2 Reisen online buchen

Online gebuchte Reisen sind gesetzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein Veranstalter kann die Buchung stornieren, eine Verpflichtung bestehe dazu aber nicht. Daher sollte sich im Vorfeld genau erkundigt werden, welche Konditionen bei Vertragsabschluss gelten.

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Möbel online bestellen
„Wer Möbel im Internet bestellt hat, kann diese innerhalb von zwei Wochen an den Händler zurück geben, wenn etwas damit nicht in Ordnung ist“, erklärt die Rechtsanwältin.

Beim Möbelhändler selber müsse das nicht der Fall sein – dieser könnte diese Rücknahmeleistung nur aus Kulanz anbieten.

4 Musik im Netz

Wer sich seine Musik nicht im CD-Geschäft, sondern im Internet besorgen möchte, sollte um Internettauschbörsen und sogenannte Filesharing-Plattformen einen großen Bogen machen. „Wer sich auf diesem Wege illegal Musik oder Filme herunterlädt, verletzt das Urheberrecht und macht sich definitiv strafbar“, warnt Rechtsanwältin Engelmeier. „Inzwischen ist Musik im Netz relativ günstig zu kaufen, da sollte man doch lieber auf seriöse Anbieter wie Amazon oder I-Tunes setzen und die Musik legal lade“, empfiehlt die Expertin.

5 Was ist im Ernstfall zu tun? Was tun, wenn nun wirklich einmal bewusst oder versehentlich über einen schnellen Klick auf der Maus an der falschen Stelle das Häkchen gesetzt wurde oder der Download gestartet ist und eine Abmahnung mit kräftigen Drohungen einer Inkassofirma und Zahlungsfristen im Briefkasten liegt?

In diesem Fall rät die Rechtsanwältin zu folgenden fünf Schritten:

A. Die Ruhe bewahren!

B. Nichts unterschreiben!

C.
Keine Zahlung leisten, egal welche Drohung im Brief steht!

D. Den Brief nicht einfach wegwerfen und ignorieren – denn damit ist das Problem oft nicht gelöst!

E. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten.