Berlin. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Den Eingriff muss beispielsweise ein Arzt vornehmen, die Eltern müssen einwilligen. Das Land will so ein Signal an die muslimische und jüdische Bevölkerung senden. Der Bundestag befasst sich in Kürze mit dem Thema.

Das Land Berlin hat eine vorübergehende Regelung für die Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen vorgelegt. Demnach wird von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch. "Das ist ein klares Signal, dass wir muslimisches und jüdisches Leben in dieser Stadt wollen."

Diese Regelungen verlangen unter anderem einen Nachweis der "religiösen Motivation" und eine Einwilligungserklärung der Eltern oder Sorgeberechtigten. Zudem darf der Eingriff nur durch Ärzte vorgenommen werden. Bei den Vorschriften handelt es sich um Übergangsregelungen. In Kürze will sich der Bundestag mit dem Thema befassen. Anlass ist ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach die Beschneidung als Körperverletzung anzusehen ist. (dapd)