Berlin. Kann ein gestochenes Ohrloch eine Körperverletzung sein? Darüber entscheidet am Freitag ein Gericht in Berlin. Die Eltern eines dreijährigen Mädchens haben ein Tattoo-Studio verklagt, das ihrer Tochter Ohrlöcher gestochen hat. Das Kind soll tagelang unter Schmerzen gelitten haben.

Weil ein Tattoo-Studio einem dreijährigen Mädchen Ohrlöcher gestochen hat und sich die Löcher danach entzündet haben, ziehen jetzt die Eltern des Kindes vor Gericht und verlangen Schmerzensgeld. Mit diesem ungewöhnlichen Fall wird sich am kommenden Freitag eine Zivilkammer beim Amtsgericht Berlin-Lichtenberg befassen. Die Eltern des Mädchens hatten stellvertretend für das Kind Klage eingereicht. Allerdings hatten sie selbst eingewilligt, dass ihrem Kind die Löcher gestochen werden.

Im Prozess am Lichtenberger Amtsgericht werde der zuständige Richter deshalb auch überprüfen, inwiefern sich auch die Eltern des Kindes strafbar gemacht haben. Das teilte ein Sprecher des Kammergerichts mit. Es sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern zum Ohrlochstechen dem Wohl des Kindes gedient habe.

Ohrloch soll Trauma ausgelöst haben

Das Mädchen soll sich zum Geburtstag die Löcher gewünscht haben. Die Eltern fordern nun 70 Euro Schadenersatz, weil ihre kleine Tochter langanhaltende Schmerzen erlitten und noch Tage nach dem Eingriff traumatische Reaktionen gezeigt habe.

Das Verfahren weckt Assoziationen an das sogenannte Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln, das bundesweit eine Debatte über das Thema ausgelöst hat. Darin war das bei Juden und Muslimen traditionelle Beschneiden der Jungen als Körperverletzung gewertet worden. (dapd)