Frankfurt/Main. Über eine Klage der Gema entscheidet am Montag das Amtsgericht Frankfurt. Die Verwertungsgesellschaft Gema hat den gemeinnützigen Verein Musikpiraten verklagt. Dieser weigert sich, den Namen eines Künstlerduos preiszugebenl, das unter Pseudonym ein Lied veröffentlicht hat.
Der Streitwert liegt nur bei 68 Euro, aber beide Parteien wollen bis zum Äußersten gehen. Die Verwertungsgesellschaft Gema hat die Musikpiraten verklagt, weil der gemeinnützige Verein aus Frankfurt am Main nicht den Namen eines Künstlerduos preisgeben will, das unter einem Pseudonym ein Lied veröffentlicht hat. "Wir streben in der Sache ein Grundsatzurteil an", gibt sich der Vorsitzende der Musikpiraten, Christian Hufgard, vor der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Montag kämpferisch.
Die Musikpiraten sind ein Ableger der Piratenpartei Deutschland, für deren hessischen Landesverband Hufgard auch als Pressesprecher fungiert. Gegründet hatten sie sich 2009, um "die freie Kultur mit dem Schwerpunkt Musik als künstlerisches Ausdrucksmittel zu fördern". Konkret unterstützen die Musikpiraten dabei Künstler, die keine Verwertungsgesellschaft in Anspruch nehmen wollen und ihre Musik jedermann frei zugänglich machen.
Zu diesem Zweck veranstalten die Musikpiraten jedes Jahr den Wettbewerb "Free! Music! Contest". Im Jahr 2011 zählte die Gruppe "texasradiofish" mit dem Lied "Dragonfly" zu den Gewinnern. Als die Musikpiraten eine CD mit den Siegertiteln des Wettbewerbs veröffentlichte, gingen die Probleme los.
Texasradiofish macht Musik unter Pseudonym
Die Gema prüft bei CD-Veröffentlichungen automatisch, ob die Musiker zu ihren Mitgliedern gehören und somit Gebühren fällig werden. Weil das Musikerduo "texasradiofish" aus den USA unter einem Pseudonym agiert, verlangte die Verwertungsgesellschaft die bürgerlichen Namen der beiden US-Musiker, um sie mit ihren Dateien abgleichen zu können.
"Die beiden Künstler wollen ihren Namen aber nicht preisgeben", beteuert Musikpirat Hufgard. Als er die Musiker um ihre bürgerlichen Namen bat, kündigten diese vielmehr erbost an, selbst bei der Gema anzurufen und zu fragen, was das soll.
Gema klagte wegen nicht bezahlter Rechnungen
Doch die Gema ist da unerbittlich und versteht die Geheimniskrämerei nicht ganz. "Wir verwalten die Daten von 65.000 Mitgliedern, Datenschutz wird bei uns sehr ernst genommen", sagt Gema-Sprecher Peter Hempel. Ein Abgleich mit Pseudonymen würde einen "unüberblickbar hohen Arbeitsaufwand" nach sich ziehen, die Musikpiraten seien daher in der Nachweispflicht.
Die Musikpiraten und ihr Frankfurter Verein halten dem entgegen, dass das Urheberrecht auch für Veröffentlichungen unter Pseudonymen Schutzfristen von 70 Jahren vorsieht. Die Mahnungen der Gema, die 68 Euro für die Veröffentlichung von "Dragonfly" zu bezahlen, ließen sie daher unbeantwortet. Die Gema klagte letztlich vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen der nicht bezahlten Rechnung.
Im Gema-Prozess geht es um weit mehr als 68 Euro
Doch beiden Parteien geht es dabei um deutlich mehr als um 68 Euro. Sollte das Gericht zugunsten der Musikpiraten entscheiden und Pseudonyme zulassen, würde der Gema die Überprüfung der Verwertungsrechte künftig immens erschwert. Die Musikpiraten befürchten hingegen, ein Klarnamenzwang würde die sogenannten Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) gefährden.
Bei den CC-Lizenzen handelt es sich um Verträge, bei denen auch anonyme Urheber den Nutzern größere Freiheiten wie etwa das kostenlose Kopieren von CDs einräumen. Doch sollte die Gema recht bekommen, würde diese Möglichkeit entfallen, da dann automatisch gezahlt werden müsste, wenn keine Prüfung über die bürgerlichen Namen der Urheber erfolgen kann. "Es wird ein spannendes Urteil", findet Gema-Sprecher Hempel. (dapd)