Duisburg.

Der Applaus ist das Brot des Künstlers – gewesen. Geht es nach der Gema, die für die Rechte der Musikproduzenten eintritt, zahlen Diskothekenbetreiber und Privatpersonen ab kommendem Jahr deutlich mehr für das Abspielen lizenzierter Musik. Die Verwertungsgesellschaft rechtfertigt den Schritt mit einer größeren Übersichtlichkeit ihres Tarifdschungels. Die Duisburger Veranstalter sind empört: Auf sie kämen deutlich höhere Kosten zu. Sie fürchten nun ein Diskotheken-Sterben.

„Es ist eine Unverschämtheit, was da passieren soll“, entrüstet sich Marc Weber, Inhaber des „Brauhaus Webster“ am Dellplatz. In einem Schreiben hätte die Gema auf die „Änderung der Gebührenordnung“ aufmerksam gemacht und angekündigt, die Gebühren würden in Zukunft „gerechter“ verteilt. Für die meisten Betriebe würde es demnach billiger, für manche teurer. „Da habe ich das Schreiben erst mal zur Seite gelegt, bis ich das später mal durchgerechnet habe“, erzählt Weber. „Da war ich schockiert.“

Berechnung nach Größe der Räumlichkeiten

Inhaber von Lokalen mit Live- oder CD-Musik, Disco-Betreiber und Konzertveranstalter – sie alle sollen ab kommendem Jahr nach einem neuen Gebührensystem zur Kasse gebeten werden. So berechnet sich die Höhe der Abgaben linear nach der Größe der Räumlichkeiten und Dauer der Veranstaltung. „Das bedeutet im schlimmsten Fall eine Erhöhung um 1700 Prozent“, klagt Marc Weber, der gleichzeitig Vorsitzender der Duisburger Kreisgruppe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) ist. „Das Problem sind die versteckten Dinge“, erklärt Weber. „Der Veranstaltungsraum wird von Wand zu Wand bemessen – dass da Theke, Tische und alles drinsteht, kümmert die Gema nicht. Sie geht davon aus, dass der Laden immer proppenvoll ist.“

Besonders hart trifft diese Regelung die Betreiber von Großraum-Diskotheken. Auch das Konzertgeschäft ist durch höhere Gema-Gebühren beeinträchtigt. „Wir müssen deutlich schärfer kalkulieren“, sagt Sebastian Schwenk, zuständig für die Programmplanung im „Grammatikoff“ und im „Steinbruch“.

Notfalls vor Gericht

Schwenk: „Gerade die Förderung von jungen, unbekannten Bands ist in Gefahr. Auftritte, zu denen nur 50 Gäste kommen, können wir uns dann nicht mehr leisten.“

Die Hoffnungen der Disco-Betreiber liegen jetzt auf der Entscheidung einer laufenden Schiedsverhandlung. „Der Dehoga geht notfalls vor Gericht, bis zur höchsten Instanz“, kündigt Marc Weber an. Auf dass es Zeiten gebe, in denen Künstler und Produzenten wieder ein wenig mehr von ihrem Applaus zehren mögen.