Als der Musikrechteverwerter GEMA im April seine neue Tarifstruktur vorstellte, ging ein Aufschrei durch die Veranstaltungsbranche. Velberter Veranstaltungen sind offenbar weniger betroffen.
Als der Musikrechteverwerter GEMA im April seine neue Tarifstruktur vorstellte, ging ein Aufschrei durch die Veranstaltungsbranche: Gerade Diskotheken müssen ab 2013 mit dem neuen Tarif bis zu 300 Prozent höhere Gebühren für das Abspielen von Musik an die GEMA zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen dann an Musikautoren und Komponisten aus. Die GEMA selbst sagt, der neue Tarif würde gerade kleine Veranstaltungen entlasten.
Überschaubare Summen
Während große Diskotheken über den drohenden Ruin klagen, sehen die Betroffenen in Velbert die Gebühren-Umstellung bei der GEMA gelassen. „Bei Großveranstaltungen ist das dramatischer als bei kleinen Vereinsfesten“, sagt Dirk Lorenz von der Arbeitsgemeinschaft der Velberter Bürgervereine. Die Bürgervereine würden zwar bei Veranstaltungen GEMA-Gebühren bezahlen, aber das wären „überschaubare Summen“. Ähnlich sieht das Timo Schönmeyer, der unter anderem Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen berät: „Bei Vereinsfeiern bleiben die Gebühren gleich oder fallen sogar etwas geringer aus“. Die GEMA berechne die Gebühren nach Veranstaltungsgröße, also nach der Besucherzahl und der Größe des Veranstaltungsraums. „Außerdem gilt: Je weniger Eintritt, desto günstiger wird es“. Grundsätzlich rät er jedem Verein dazu, Veranstaltungen mit Musik bei dem Rechteverwerter anzumelden: „Die GEMA ist sehr aufmerksam, die findet unangemeldete Veranstaltungen“. Der Rechteverwerter würde die Gebühren dann im Nachhinein schätzen. „Diese Schätzungen sind meist sehr hoch und zum Nachteil des Veranstalters“, berichtet Schönmeyer.
Und auch für die Jugendzentren und die alljährliche Jugenddisko scheint die GEMA-Gebühren-Umstellung nicht dramatisch zu sein. „Da ändert sich für uns nicht viel“, sagt die Leiterin der Jugendabteilung der Stadt Velbert, Petra Henning.
Für die Karnevalsvereine hat der Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK), der über 5000 Vereine und Gesellschaften vertritt, erst kürzlich eine Art „Brauchtumsrabatt“ bei der GEMA ausgehandelt. Mit dem angepassten Tarif gewährt der Rechteverwerter laut einer Stellungnahme unter anderem einen Nachlass von 15 Prozent für „soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen“. Außerdem wird erst nach der Karnevalzeit, also ab dem 1. April 2013, mit den neuen Tarifen abgerechnet. Mit dem späteren Start soll berücksichtigt werden, dass die Karnevalsvereine die Saison 2013 schon durchkalkuliert haben. Zudem wurde der Aufschlag für Veranstaltungen mit besonders langer Laufzeit entschärft: Diese Gebühren sollten ursprünglich schon ab fünf Stunden gelten – eine Länge, die eine Karnevalssitzung durchaus erreichen kann. Der Gebührenaufschlag wird nach der Neurregelungen aber erst ab acht Stunden fällig. Das heißt: Auf einer Sitzung, die um 19 Uhr beginnt, darf bis 3 Uhr morgens Musik gespielt werden, ohne dass der Verein Überlängen-Gebühr bezahlen muss.