Köln. . Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Kinderschutzbund aber findet, Kinder haben ein moralisches Recht auf Taschengeld. Verlässlich und pünktlich soll es ausgezahlt werden und den Jungen und Mädchen zur freien Verfügung überlassen sein. Fragen und Antworten
Eltern sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihren Kindern Taschengeld zu zahlen. Die Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes NRW, Marlis Herterich, aber sagt: „Jungen und Mädchen haben einen moralischen Anspruch auf ihr eigenes Geld, pünktlich und regelmäßig ausgezahlt, und zur freien Verfügung.“ Fragen und Antworten zum Thema:
Warum ist Taschengeld wichtig?
Der Umgang mit Geld will gelernt sein. Das Thema Taschengeld ist durchaus geeignet, die Grundlagen für späteres sinnvolles Haushalten und Konsumieren zu legen. Kinder, so Erziehungsberater und Kinderschutzbund, brauchen Taschengeld, um selbstständig Kaufentscheidungen treffen und Verantwortung dafür übernehmen zu können. Sie lernen aber auch: Nicht jeder Wunsch ist bezahlbar. So kann der spontane Besuch in einem Burger-Restaurant bedeuten, dass Kinder noch einen Monat länger auf das neue Videospiel warten müssen, für das sie gerade sparen. Kinder lernen so, Prioritäten zu setzen.
Ab wann sollte Taschengeld gezahlt werden?
Experten raten, dem Nachwuchs ab dem fünften Lebensjahr Taschengeld zu zahlen. Weil kleine Kinder lange Zeiträume schlecht überblicken können, sollte es bis zum Alter von neun oder zehn Jahren wöchentlich ausgezahlt werden, danach monatlich.
Was ist bei der Auszahlung zu beachten?
Zahlen Sie verlässlich und pünktlich und sparen Sie sich dabei Murren oder blöde Bemerkungen. Vergessen Sie die Auszahlung regelmäßig, stören Sie das Vertrauensverhältnis. Sie bringen ihr Kind mitunter auch in Schwierigkeiten – es hat womöglich mit Freunden einen Ausflug geplant und steht plötzlich ohne Geld da.
Wofür sollte das Taschengeld gezahlt werden?
Kinder sollten sich mit dem Geld ihre Wünsche erfüllen können. DVDs etwa, Spielzeug, Schnuckereien außerhalb der Reihe, Discobesuche, Kinokarten. Wollen sich Kinder in Sachen Bekleidung etwas Besonderes leisten, etwa teure Markenklamotten, können sie einen Teil ihres Taschengeldes dafür verwenden, das von den Eltern vorgegebene Budget aufzustocken. Gleiches gilt beim Kauf teuerer Handys.
Wofür das Geld nicht gedacht ist
„Für eine Art Grundversorgung“, sagt Marlis Herterich. Bis zum Alter von 16 Jahren sollten „normale“ Lebensmittel, Geburtstagsgeschenke für Freunde, ein bestimmtes Kleiderbudget, Vereinsbeiträge, Friseurkosten oder Schulmaterialien nicht vom Taschengeld der Kinder bezahlt werden müssen. Ausnahme: Sie haben mit Ihren Kindern ein höheres Taschengeld vereinbart und sich darauf geeinigt, bestimmte Ausgaben damit abzudecken, etwa ein Budget für Handykosten oder für Bus- und Bahntickets.
Taschengeld eignet sich nicht als Erziehungsmittel.
Verzichten Sie darauf, die Investitionen ihres Kindes zu bewerten oder zu kontrollieren. Das Kind muss lernen, seine eigenen Fehler zu machen. Ist der Nachwuchs ständig abgebrannt, bieten Sie ihre Hilfe an. „Sie können dazu raten, die Ausgaben regelmäßig aufzuschreiben und dann Tipps geben, was die Kinder besser machen können“, sagt Marlis Herterich. Absolut tabu: Kindern das Taschengeld streichen, weil sie Mist gebaut haben.
Sollten sich Kinder etwas dazuverdienen?
Ist Ihr Kind 14 Jahre alt, können Sie dies anbieten, beispielsweise durch Rasenmähen beim Nachbarn oder das Austragen von Zeitungen. So lernen Kinder, dass durch Arbeit Geld verdient werden kann. Aber: Zahlen Sie keine unrealistischen Stundenlöhne und verrechnen Sie das selbst verdiente Geld nicht mit dem Taschengeld. Dasselbe gilt für Geldgeschenke von Verwandten. Und: „Eltern sollten nicht alles bezahlen, was Kinder für Familie und Gemeinschaft tun“, sagt Herterich.
Geldgeschenke ja, regelmäßiges Aus-der-Patsche-helfen nein.
Helfen Sie Kindern und Jugendlichen nicht ständig aus der Patsche, wenn diese pleite sind. „Ab und an etwas Geld zu geben, ist in Ordnung“, wenn Kinder aber verinnerlicht hätten, sie müssten nur zur Oma gehen, wenn die Kasse leer sei, „werden sie nie lernen, mit Geld umgehen zu können“, so Herterich. Am schlimmsten sei es, das Geld mit dem Zusatz auszureichen, das Geschenk zu verheimlichen.
Junge Menschen und die Finanzkrise
Wann kann daraus ein erstes Problem entstehen?
Wochenendväter oder -mütter erkaufen sich gern mit Geld, was sie sonst nicht haben. „Manche Kinder spielen das geschickt aus, sie haben das schnell raus. Ab und zu darf das auch mal gelingen“, es dürfe aber nicht Normalität werden, sagt Herterich. Das Kind werde sonst darunter leiden. Es gewöhne sich an einen unrealistischen Lebensstil.
Ab welchem Alter ist ein Kinder-Konto sinnvoll?
Experten sagen: ab 13 oder 14. Sie raten dann auch zur Einrichtung eines Dauerauftrags, damit das Geld verlässlich und pünktlich ankommt. Weil die meisten Banken junge Kunden locken wollen, sind Schülerkonten in der Regel gebührenfrei. Überziehungen sind damit nicht möglich. Für das Kind bietet ein Konto Vorteile: Es lernt, wie Bankgeschäfte funktionieren, Stichworte: Zahlungseingänge, Geldkarte, Kontoauszüge.
Was tun, wenn mein minderjähriges Kind in der Lehre ist, aber noch zuhause wohnt?
Eine Orientierungshilfe der Jugendämter sagt: Die Ausbildungsvergütung könnte gedrittelt werden: ein Drittel Taschengeld, ein Drittel für notwendige Anschaffungen, ein Drittel für das Familienbudget.
Die Familie ist finanziell in Not, die Auszahlung des Taschengelds muss ausfallen. Was soll ich tun?
Experten raten generell: Beziehen Sie Ihr Kind ab einem Alter von etwa 12 Jahren in Gelddinge mit ein. Erklären sie dem Nachwuchs mögliche Notsituationen in ruhigen Worten. Schüren Sie dabei keine Existenzängste. Wenn es die Situation wieder erlaubt, zweigen Sie etwas vom Familienbudget fürs Taschengeld ab.