Kaiserslautern. Weil er einen anderen Rocker erstochen hatte, muss ein Mitglied der Hells Angels für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte ihn wegen Todschlags. Der Rocker hatte gestanden, den “Outlaw“ überfallen und niedergestochen zu haben. Er habe in Notwehr gehandelt.
Der Angeklagte im Kaiserslauterner Rockermord-Prozess muss für zwölf Jahre in Haft. Das Landgericht verurteilte den 30-jährigen Hells-Angels-Rocker am Donnerstag wegen Totschlags, weil er einen Regionalpräsidenten der rivalisierenden Outlaws erstochen hat. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer vom ursprünglich erhobenen Mordvorwurf abgewichen war, weil die dafür notwendigen Mordmerkmale nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen seien.
Der 30-jährige Hells-Angels-Rocker hatte gestanden, gemeinsam mit zwei Komplizen ein Mitglied der rivalisierenden Outlaws überfallen und erstochen zu haben. Dabei hatte der Angeklagte eine Art Notwehrsituation geltend gemacht und behauptet, das Opfer habe selbst nach einem Messer gegriffen.
Mordmerkmale nicht ausreichend belegt
Bewiesen ist diese angebliche Notwehrsituation nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zwar nicht, ausschließen könne man sie aber auch nicht. Ähnliches gelte für das Mordmerkmal der Heimtücke, das zwar nicht auszuschließen sei, aber eben auch nicht belegt werden könne.
Die Verteidigung hatte sich vor diesem Hintergrund der Forderung der Staatsanwaltschaft im Prinzip angeschlossen und gefordert, dass das Strafmaß nicht über zwölf Jahre Haft hinausgehen dürfe. Die Anwälte der Nebenklage, die die Tochter und den Vater des getöteten Regionalpräsidenten der Outlaws vertreten, hatten dagegen auf einer Verurteilung wegen Mordes beharrt und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
Zwei Komplizen bereits verurteilt
Es ist bereits der zweite Prozess, der sich mit dem Tod des 45-jährigen Outlaw-Präsidenten im Juni 2009 auf einer Landstraße bei Kirchheimbolanden (Donnersbergkreis) beschäftigt. Im Mai 2010 hatte das Landgericht Kaiserslautern bereits zwei Komplizen des nun vor Gericht stehenden mutmaßlichen Haupttäters wegen Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise wegen Beihilfe zu siebeneinhalb und vier Jahren Haft verurteilt.
Das Trio soll den 45-Jährigen, der auf einem Motorrad unterwegs war, mit dem Auto verfolgt und ausgebremst haben. Nachdem einer der bereits Verurteilten den Bandenchef mit einem Schlagstock zu Boden geprügelt hatte, soll ihm der jetzt Angeklagte sieben Messerstiche in den Rücken und in die Seite versetzt haben. Das Opfer starb wenige Stunden später im Krankenhaus. (dapd)