München. Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass der Fußballprofi eine von ihm gemietete Villa vorsätzlich angezündet hat. Die Polizei ermittelt außerdem beim Fußballclub wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Ein Gutachter sagte vor Gericht aus, Breno könnte durch das Zusammenspiel von Alkohol und Niedergeschlagenheit vermindert schuldfähig gewesen sein.
Für den wegen schwerer Brandstiftung angeklagten Fußballprofi Breno fordert die Staatsanwaltschaft eine fünfeinhalbjährige Freiheitsstrafe. Staatsanwalt Nikolaus Lanz sagte am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht München, er sei überzeugt, dass der frühere FC-Bayern-Spieler "das von ihm und seiner Familie bewohnte Haus vorsätzlich angezündet" habe. Damit habe der Angeklagte "den Tatbestand der schweren Brandstiftung verwirklicht".
Nach Ansicht von Lanz legte der 22 Jahre alte Brasilianer in der Nacht vom 19. auf den 20. September vergangenen Jahres aus Frust über eine langwierige Knieverletzung Feuer in einer von ihm gemieteten Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald. Verletzt wurde nur deshalb niemand, weil Brenos Frau mit den Kindern das Anwesen kurz vor der mutmaßlichen Tat verlassen hatte.
Polizei ermittelt bei FC Bayern
Wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz hat die Polizei im Zuge des Prozesses gegen Fußballprofi Breno beim FC Bayern ermittelt. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, suchten Polizisten in den Räumen des Fußballclubs nach Medikamenten, nachdem Brenos früherer Manager in der vergangenen Woche vor dem Münchner Landgericht ausgesagt hatte, der Basilianer habe Medikamente vom FC Bayern bekommen. Bei der Durchsuchung seien Beipackzettel eines Schlafmittels gefunden worden.
Der Chefphysiotherapeut des Vereins habe angegeben, dass es das Präparat in der medizinischen Abteilung gebe. Zudem sagte er dem Staatsanwaltschaftssprecher zufolge aus, dass es beim FC Bayern einen Schrank mit Medikamenten gebe, der unverschlossen gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob es bei dem Verein Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz gegeben hat.
War Breno schuldfähig?
Der wegen schwerer Brandstiftung angeklagte Fußballstar Breno war nach Einschätzung eines Rechtspsychiaters zur Tatzeit womöglich vermindert schuldfähig. "Ich denke, man kann nicht ausschließen, dass die Voraussetzungen für den Paragraphen 21 doch vorgelegen haben", sagte der Gerichtspsychiater Henning Saß am Mittwoch vor dem Landgericht München I.
Bei Eintreten des Paragraphen 21 des Strafgesetzbuches gilt ein Angeklagter als vermindert schuldfähig, was zu einer niedrigeren Strafe führen kann.
Zusammenspiel von Alkohol und depressiver Verstimmung
Saß führte seine Einschätzung auf die starke Alkoholisierung im Zusammenspiel mit einer depressiven Verstimmung des Brasilianers zurück. Er widersprach damit dem Gutachten einer Rechtsmedizinerin, die Breno als zum Zeitpunkt der Brandstiftung schuldfähig eingestuft hatte. Allerdings hatte diese nur mit dem Grad der Alkoholisierung argumentiert.
Saß führte die Verstimmung Brenos auf eine erneut drohende Operation, Ärger mit seiner Frau und Frust über einen abgesagten Oktoberfestbesuch zurück.
Breno litt unter Depressionen und Niedergeschlagenheit
Am Mittwoch sagte auch ein Psychologe vor Gericht aus. Ihm zufolge litt Breno unter Depressionen und Niedergeschlagenheit. Der Facharzt für Psychiatrie, Alexander Bilas, erklärte, er habe den Fußballer am Tag nach der mutmaßlichen Tat "so niedergeschlagen erlebt, dass er ihm riet, sich in stationäre Behandlung zu begeben. Bei Breno habe es bereits seit etwa dreieinhalb Jahren eine "depressive Entwicklung" gegeben, die sich in den acht Monaten vor dem Brand verschlechtert hatte. (dapd)