Augsburg. Mitten in der Elternzeit will die katholische Kirche einer Kindergarten-Leiterin kündigen. Der Grund: Die Frau ist lesbisch. Die Kirche sieht darin einen Verstoß gegen Loyalitätspflichten, der Freistaat Bayern will die Kündigung nicht erlauben. Jetzt ging es vor Gericht.
Im Rechtsstreit um die Kündigung einer lesbischen Mitarbeiterin während der Elternzeit hat die katholische Kirche eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am Dienstag eine Klage einer Pfarrkirchenstiftung gegen den Freistaat Bayern ab.
Die Stiftung wollte eine lesbische Leiterin eines Kindergartens während der Elternzeit außerordentlich kündigen, weil sie mit einer gleichgeschlechtlichen Beziehung gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstößt. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt verweigerte allerdings die notwendige Zustimmung. Das Verwaltungsgericht stärkte der Behörde den Rücken. Das Amt sei nicht an das Wertesystem der Kirche gebunden.
Da sich die Leiterin eines Kindergartens im Landkreis Neu-Ulm nach der Geburt eines Kindes seit knapp einem Jahr in Elternzeit befindet, ist sie gesetzlich allerdings lediglich in Ausnahmefällen kündbar. Mit der Geburt des Kindes hatte sie ihren Arbeitgeber auch über ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft informiert. Das Bistum Augsburg sieht darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen Loyalitätspflichten. (dapd)