Düsseldorf. Vieles, was in gynäkologischen Praxen als „Vorsorge plus“ oder „erweiterte Krebsvorsorge“ zum Selbstzahlerpreis angeboten wird, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW überflüssig. Dieses diene allein dem Zweck, „Kasse zu machen“, kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale.
Die Versprechen sind vollmundig: Ein Frauenarzt lobt die „wunderbare Möglichkeit, Tumore rechtzeitig zu entdecken“. Ein anderer zitiert internationale Studien, die eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung von Eierstockkrebs für „dringend erforderlich hält“. Belege dafür fehlen. Vieles, was in gynäkologischen Praxen als „Vorsorge plus“ oder „erweiterte Krebsvorsorge“ zum Selbstzahlerpreis angeboten wird, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW überflüssig und diene allein dem Zweck, „Kasse zu machen“, so Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherschützer befassten sich vor allem mit dem „Bestseller“ unter den Selbstzahler-Angeboten, mit der Ultraschall-Untersuchung der Eierstöcke. „Obwohl wissenschaftliche Studien gezeigt haben, dass damit genauso viele Frauen an Eierstockkrebs sterben wie ohne diese Selbstzahler-Vorsorgeuntersuchung, versuchen Frauenärzte ihre Patienten vom Gegenteil zu überzeugen“, sagt Klaus Müller von der Verbraucherzentrale, die erstmals Gesundheits-Leistungen auf den Prüfstand gestellt hat. Zunächst wurden nur die Internet-Auftritte untersucht.
157 Frauenarzt-Homepages wurden gecheckt – das sind etwa 25 Prozent der insgesamt 611 Frauenarztpraxen, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe zugelassen sind. Zehn Prozent der überprüften Anpreisungen im Netz beurteilten die Juristen der Verbraucherzentrale als unseriös und mahnten zehn Mediziner deshalb ab. „Wir befinden uns am Anfang. Wir hätten auch deutlich mehr abmahnen können“, so Müller.
Auch die Ärztekammern wurden benachrichtigt
In fast 40 Prozent der untersuchten Fälle hätten Ärzte mit der aus Sicht der Verbraucherzentrale umstrittenen Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung von Eierstockkrebs geworben. 44 Praxenauftritte empfahlen den Selbstzahler-Ultraschall, weil die Kassenleistung zur Krebsvorsorge nicht ausreiche. 14 Praxen stellten ihn gar als „einzig sinnvolle Leistung“ dar, so Müller. „Nur in 45 Fällen fanden wir zum Ultraschall keine unlauteren Versprechen.“ Es geht um Kosten zwischen 16 und 31 Euro.
Die Schreiben an die zehn Ärzte wurden Montag verschickt. Noch gebe es keine Reaktion der Mediziner. „Wie auch auf anderen Gebieten haben wir auch hier die Befugnis abzumahnen. Sollten die kritischen Werbeangebote nicht von der Webseite entfernt werden, kann ein Bußgeld von fünftausend Euro fällig werden“, so Müller. Auch die Ärztekammern wurden benachrichtigt.
Nach Meinung der Verbraucherschützer könne die Ultraschall-Untersuchung, wenn sie nicht medizinisch nötig sei, sogar verunsichernde Wirkung haben: „Die Nutzen-Schaden-Bilanz wird vom IGel-Monitor vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eindeutig negativ beurteilt“, betont Müller. Durch viele Fehlalarme würden die Frauen verunsichert. „Besteht Krebsverdacht, ist die Ultraschall-Untersuchung ohnehin Kassenleistung“, heißt es von den Verbraucherschützern.
Erstellt wird der „IGel-Monitor“ vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (www.igel-monitor.de). 1,5 Milliarden Euro im Jahr zahlen Patienten für individuelle Gesundheitsleistungen (IGel).
Persönliche Beratung: in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung. Telefonisch: 0900-1-897964 (1,86 Euro/Min., Di 10-12 Uhr)