Dortmund/Hattingen. . Das Landgericht Dortmund hat zwei Frauenärzte zu Unterhaltszahlungen verdonnert. Die Mediziner hatten Sperma eines Mannes aus Hattingen für eine künstliche Befruchtung verwendet, obwohl vereinbart worden war, dass die Spermaprobe nach einem Jahr vernichtet werden sollte.
Urteil im „Samenraub-Prozess“: Zwei Frauenärzte einer Kinderwunschpraxis müssen Unterhalt für Zwillinge zahlen, und zwar bis zu deren 18. Lebensjahr. Der Vater der heute vier Jahre alten Kinder – ein Junge und ein Mädchen – hatte die Mediziner verklagt, weil die künstliche Befruchtung ohne sein Wissen geschah.
Es ist ein kurioser und trauriger Fall, der die Arzthaftungskammer bereits seit sechs Monaten beschäftigt: Im November 2007 kamen die Zwillinge zur Welt, doch da war das Paar bereits getrennt, Marco S. aus Hattingen fiel daher aus allen Wolken, als es hieß, er werde Papa. Schließlich war es da drei Jahre her, dass er sein Sperma bei der Kinderwunschpraxis einfrieren ließ. Vorsorglich, falls ihn einmal eine schwere Krankheit ereile, so sagte er. Die Laufzeit des Einlagerungs-Vertrages belief sich jedoch nur auf ein Jahr. „Nach diesem Jahr hätte man das Sperma vernichten müssen“, stellte die Vorsitzende Richterin Gisela Kothe-Pawel in der Urteilsbegründung klar. „Stattdessen wurde es trotzdem benutzt.“
Vater trotz Prozesserfolges nicht glücklich
Zu Prozessauftakt im Oktober hatte Marco S. dazu ärgerlich gesagt: „Ich habe den Vertrag für mein Material für ein Jahr unterschrieben, und dann wird damit umgegangen wie mit Kamelle an Karneval.“ Das Urteil hörte er einerseits mit „Erleichterung“. Andererseits, so sagte der 40-Jährige und holte Luft, „bin ich sauer, dass es soweit gekommen ist. Was da passiert ist, das ist eine Schweinerei.“
Fakt ist: Seine Ex-Lebensgefährtin wurde schwanger. Woher diverse Unterschriften stammen, die vor der künstlichen Befruchtung geleistet wurden, ist unklar. Ein Strafverfahren gegen die Frau wegen Betrugs und Urkundenfälschung hat die Staatsanwaltschaft im Vorfeld eingestellt. Auch wenn Marco S., der keinen Kontakt zu den Zwillingen hat, seinen Prozess gewonnen hat – glücklich ist er nicht: „Die Kinder werden irgendwann die Wahrheit erfahren wollen. Und was dann?“