Essen. Die deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich hat den vermeintlichen Autor einer obszönen E-Mail öffentlich anprangert. Ein klarer Fall von Selbstjustiz. Warum die Kommissarin damit zu weit gegangen ist - ein Kommentar von Frank Preuß.

Ariane Friedrich ist zu weit gegangen. Wer den vermeintlichen Autor einer obszönen E-Mail öffentlich anprangert, indem er Name und Adresse ins Internet stellt, der übt Selbstjustiz. Die Leichtathletin muss es wissen: Sie ist Kommissarin. Und als solche ein schlechtes Vorbild. Denn ihr Vertrauen in die Justiz kann nicht groß sein.

Das Wahl der Mittel ist falsch

Hartnäckige Belästigung ist keine Bagatelle, „Stalking“ nicht ohne Grund seit 2007 im Strafgesetzbuch verankert. Bei der hübschen, jungen Frau hat es Schmutzbriefe im Dutzend gegeben, und sie setzt sich zur Wehr, weil es ihr reicht. Das kann man verstehen. Aber ihre Wahl der Mittel ist falsch, womöglich illegal. Die Anzeige hätte gereicht.

Wer aber über soziale Netzwerke wie „Facebook“ den Übeltäter abschrecken will, der muss wissen, was er damit lostritt. Verwechslungen können haarsträubende Folgen nach sich ziehen. Und wie schnell sich der Mob im Netz zusammenrottet, weil Aggressionen hier nicht kanalisiert, sondern immer weiter gefüttert werden, das hat man zuletzt in Emden im Fall eines getöteten Kindes gesehen. Dort ließen sich 50 Menschen von einem regelrechten Lynchaufruf zu einem Aufmarsch vor der Polizeiwache anstacheln.