Dortmund/Unna/Freiburg. Der Papst muss keine Strafe dafür zahlen, ohne Gurt durch Freiburg gefahren zu sein. Die Anzeige eines Dortmunders und seines Anwalts aus Unna wurden abgewiesen. Begründung: Die Straße, die der Papst benutzt habe, sei gesperrt gewesen. Deshalb gelte die Straßenverkehrsordnung in diesem Fall nicht.

Dem Papst bleibt ein Knöllchen für seine Fahrt im Papamobil durch Freiburg erspart. Ein von einem Mann gestellter Bußgeldantrag, weil Benedikt XVI. unangeschnallt im September durch die Stadt gefahren war, wurde abgewiesen, wie eine Sprecherin der Freiburger Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte. Zur Begründung sagte sie, dass die von Benedikt befahrene Straße zu der Zeit gesperrt gewesen sei: "Wenn eine Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist, dann gilt die Straßenverkehrsordnung nicht mehr." Das Bußgeld von 30 Euro hätte die Kosten des Papstbesuchs in Deutschland allerdings nur unmerklich erhöht - im Vorfeld des Besuchs von Ende September hatte die Kirche die Kosten mit bis zu 30 Millionen Euro beziffert.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann als Zeuge benannt

Der Mann, der die Anzeige erstattet hatte, benannte auch gleich zwei Zeugen: den Erzbischof von Freiburg und Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Robert Zollitsch, und den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann. Im schlimmsten Fall drohen dem Papst zwischen 30 und 2500 Euro Bußgeld. Der Papst sei ja schließlich wiederholt auffällig geworden. Sundermanns Sündenfall könnte aber auch seinem Mandaten teuer zu stehen kommen. Ihm drohen dreistellige Prozesskosten. (mit dapd)