Essen. . Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Ob sich jedoch der Bundesgerichtshof tatsächlich mit dem Urteil gegen Wettermoderator Kachelmann befassen muss, ist noch fraglich. Die Staatsanwaltschaft will erst einmal die schriftliche Begründung des Gerichts prüfen.
Kachelmann und kein Ende: Nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim am Montag Revision gegen das Urteil des Mannheimer Landgerichts eingelegt hat, sieht es so aus, als ob sich nun auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Vergewaltigungs-Vorwurf gegen den Wettermoderator befassen muss. Das Landgericht hatte Kachelmann vor einer Woche aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Kachelmann war vorgeworfen worden, im Februar 2010 seine langjährige Geliebte Simone D. vergewaltigt zu haben. Der Staatsanwaltschaft scheint es zunächst einmal darum zu gehen, das Urteil ausführlich prüfen zu können. „Das Gericht hatte in der Urteilsbegründung erklärt, die objektive Beweiskette reiße in die eine wie die andere Richtung immer wieder ab. Dies wird in der schriftlichen Urteilsbegründung erläutert, und genau das wollen wir überprüfen“, erklärte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge gegenüber dieser Zeitung.
„Sicher, dass es nicht zu einem Revisionsverfahren kommen wird“
Nach der Urteilsverkündung bleiben dem Landgericht dreieinhalb Monate, der Staatsanwaltschaft die Urteilsbegründung zukommen zu lassen. Danach hat diese noch einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. „Sollten wir keine Rechtsfehler entdecken, die man rügen könnte, werden wir die Revision zurücknehmen“, sagt Oltrogge. Für ein Revisionsverfahren wäre der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes unter dem Vorsitz von Armin Nack zuständig. Der 63-jährige Nack gilt als innovativer Richter, der die moderne Glaubwürdigkeits- und Beweislehre entwickelt hat. In dem Revisionsverfahren würde es jedoch nicht zu einer neuen Beweisaufnahme kommen, sondern es würde lediglich überprüft, ob dem Gericht Rechts- oder Verfahrensfehler unterlaufen sind.
„Ich bin nicht überrascht, dass die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. Aber ich bin sicher, dass es nicht zu einem Revisionsverfahren kommen wird“, kommentierte Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combe´ die Entwicklung. Nachdem die Staatsanwaltschaft mehr als vier Jahre Haft gefordert habe, könne sie das Urteil nicht so hinnehmen. Sie sei jedoch überzeugt, dass das Landgericht das Urteil unangreifbar begründet habe.
Jörg Kachelmann hat unterdessen eine Twitter-Offensive gegen die Medien gestartet, beschimpft das „lichtscheue Gesindel“, fotografiert selbst Kameraleute und wettert gegen die Paparazzi von „Huberts, Liz’ und Friedes Gnaden“ – gemeint sind Hubert Burda, Bertelsmann-Eignerin Liz Mohn und Friede Springer.