Berlin. . Wegen der brutalen Attacke auf einen 29-Jährigen muss sich der Berliner U-Bahn-Schläger wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sein Komplize ist wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung angeklagt.
Die Anklage gegen den mutmaßlichen U-Bahn-Schläger vom Bahnhof Friedrichstraße lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Seinem mutmaßlichen Komplizen werden gefährliche Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Anklage war bereits in der vergangenen Woche erhoben worden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht dem Sprecher zufolge noch nicht fest.
Der Anklage zufolge sollen die beiden 18-Jährigen in der Nacht zum 23. April auf dem Bahnhof einen 29-Jährigen zunächst verbal attackiert haben. Bei einem Handgemenge, das von einem der Angeklagten ausgegangen sei, soll er das Opfer mit einer Plastikflasche zu Boden geschlagen haben. Danach habe er wiederholt auf den Kopf des bereits erkennbar bewusstlosen Opfers eingetreten.
Schädel-Hirn-Trauma und Nasenbeinbruch
Ein Überwachungsvideo, das ein solches Ereignis zeigt, hatte die Polizei nach der Tat veröffentlicht. Der Mitangeklagte soll während der Tat nichts unternommen haben, um dem Opfer zu helfen. Der 29-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Platzwunden und einen Nasenbeinbruch.
Der Anklage zufolge wurden weitere Attacken erst durch das Eingreifen eines Zeugen verhindert. Auch auf diesen sollen beide eingeschlagen haben, bis er zu Boden ging.
Das Opfer war mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Der Fall hatte eine Debatte über mangelnde Sicherheit an Berliner U-Bahnhöfen ausgelöst. (dapd)