Berlin. . Das Opfer des U-Bahn-Schlägers von Berlin hat einen Brief an die Justizsenatorin der Stadt geschickt. „Es ist für mich ein weiterer Tritt ins Gesicht, dass der Täter sofort wieder freigelassen wurde“, klagt der 29-Jährige.
Das Opfer des brutalen U-Bahn-Angriffs vom Osterwochenende hat sich in einem Brief an die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) enttäuscht über die Haftverschonung für den Angreifer gezeigt. „Es ist für mich ein weiterer Tritt ins Gesicht, dass der Täter sofort wieder freigelassen wurde“, schrieb der 29-Jährige in einem am Donnerstag von der „Bild“-Zeitung veröffentlichten Brief. „Ich kann mich an nichts mehr erinnern, aber das Tatvideo macht mich total betroffen“, heißt es in dem Schreiben weiter. Er frage sich, warum die Senatorin den Staatsanwalt nicht aufgefordert habe, Beschwerde gegen die Haftverschonung einzulegen.
Der 29-jährige Berliner war am Karsamstag am Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße von dem 18-jährigen Tatverdächtigen mit Fußtritten auf den Kopf schwer verletzt worden. Der Angreifer stellte sich später der Polizei. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen, er wurde allerdings wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Fall und das Vorgehen der Berliner Justiz sorgte für eine heftige Diskussion über den Umgang mit jugendlichen Gewalttätern.
„Richter an den Pranger gestellt“
Die Berliner Justiz ging am Mittwoch in einer Erklärung auf die teilweise aggressive Berichterstattung der Medien zu dem Fall ein. Zuvor hatte die Berliner Zeitung „B.Z.“ auf ihrem Titelblatt ein Foto des Richters veröffentlicht, der den mutmaßlichen Täter bis Prozessbeginn auf freien Fuß gesetzt hatte. Der Richter habe auf Grundlage von Recht und Gesetz entschieden und dürfe „nicht an den Pranger gestellt werden“, heißt es in der Erklärung der Präsidenten von Kammergericht und Amtsgericht. Zudem wandten sie sich gegen den Vorwurf der „Kuscheljustiz“. In Berlin würden Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren häufiger als in anderen Städten nach Erwachsenenstrafrecht statt nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt. (afp)