Essen. . Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl hat vorgeschlagen, Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafverschärfendes Element in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Für bestimmte Delikte wie Raub oder Körperverletzung würde die Mindeststrafe dann immer zwei Jahre betragen, sagte er weiter.
Nach dem brutalen Überfall in einem Berliner U-Bahnhof ist eine Debatte über die Haftverschonung für den Täter und eine Strafverschärfung entbrannt. Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl schlug vor, Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafverschärfendes Element in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. „Bei Raub, räuberischer Erpressung, Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung würde die Mindeststrafe dann immer zwei Jahre betragen“, sagte Uhl der „Welt“. Ab diesem Strafmaß kann eine Haft nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zwei junge Männer hatten am Osterwochenende auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen niedergeschlagen und schwer verletzt. Gegen den 18-jährigen mutmaßlichen Haupttäter erging zwar Haftbefehl wegen versuchten Totschlags, dieser wurde aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Uhl kritisierte die Haftverschonung. „Es stellt sich schon die Frage, ob es richtig ist, einen Ersttäter mit einem solchem Gewaltexzess wieder frei herum laufen zu lassen und ihn erst möglicherweise Monate später zur Prozesseröffnung mit staatlichen Sanktionen zu konfrontieren“, sagte er.
Richterbund gegen Warnschuss-Arrest
Der Deutsche Richterbund lehnte den nach der Tat wieder einmal geforderten Warnschuss-Arrest ab. „Ich halte den Warnschuss-Arrest für wenig zielführend“, sagte die stellvertretende Vorsitzende Andrea Titz der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Das sind in der Regel keine Ersttäter. Die hatten ihren Warnschuss bereits.“
Auch der Direktor des Kriminologischen Forschungs-Instituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, sagte, die Rückfallquote nach einem Jugendarrest liege bei 71 Prozent. Ein Warnschuss-Arrest würde auch nicht sofort verhängt, sondern im Rahmen einer Hauptverhandlung etwa vier bis fünf Monate nach der Tat. „Überdies müsste dann ja auch die sofort angeordnete Untersuchungshaft eine segensreiche Wirkung hinterlassen. Doch das tut sie gar nicht. Wir haben hier Rückfallquoten von 80 Prozent.“ Nötig seien stattdessen mehr Polizei und eine höhere Aufklärungsquote. (afp/dapd)