Essen. . Ein 29-jähriger Mann wurde im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße angepöbelt und von einem 18-Jährigen fast zu Tode getreten. Doch der Täter ist wieder auf freiem Fuß. Das sorgt für Kopfschütteln bei vielen Bürgern. Ein Kommentar.

Vermutlich haben Staatsanwälte und Haftrichter mit Amtssitz in Berlin schon einiges erlebt. Solchen Experten in der Beurteilung von Gräueltaten darf man trauen. Darf man wirklich?

Es ist mit Vorsicht zu genießen, wenn sich Volkes Stimme und Justiz verrühren. Gleichwohl muss die Frage erlaubt sein, was Richter und Staatsanwalt in dem Fall der neuerlichen U-Bahn-Attacke umtreibt. Sie schicken einen Mann, der einem am Boden liegenden Opfer mit aller Gewalt auf den Kopf springt, zwar mit Haftbefehl, aber dennoch nach Hause: erst 18 Jahre alt, bisher unauffällig, ohne Migrationshintergrund keine Fluchtgefahr, der Nächste bitte. Geht’s noch?

Formal mag die Justiz korrekt, entsprechend den Vorgaben von Verfassungsgericht und Strafprozessordnung gehandelt haben. U-Haft ist keine Strafe, niemand wünscht sich hier Willkür. Und dennoch: Wo bleibt der Opferschutz? Was sollen Polizisten denken, die die Täter gejagt haben, bis sie sich stellten? Was all diejenigen, die noch willens und aufrecht genug sind, an Schlägereien nicht vorbei, sondern helfend hinein zu gehen?

Video-Aufzeichnungen wie die aus Berlin machen via Internet die Brutalität öffentlich. Die Justiz darf sich nicht auf bloße Formalismen zurückziehen. Das Mindeste ist eine Anklageerhebung innerhalb weniger Tage. Und dann zügig der Prozess.