München.

Ein Gutachten zum Missbrauchs-Skandal stellt der katholischen Kirche im Bistum München und Freising ein vernichtendes Urteil aus: Straftaten wurden vertuscht, Akten vernichtet. Keine Vorwürfe gegen den früheren Bischof Ratzinger.

Der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, sagt es selbst: „Für mich waren es die sicher schlimmsten Monate meines Lebens.“ Er empfinde Scham, Traurigkeit und Betroffenheit. Es geht – wieder einmal – um sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche.

Ein 250 Seiten starkes Gutachten, das Marx in Auftrag gegeben hatte, kommt zu einem Ergebnis, das kaum vernichtender sein könnte: Vertuschung von Straftaten und Aktenvernichtung reihen sich ein in haufenweise festgestellte Misshandlungen durch Priester, Religionslehrer, Pastoralreferenten und Jugendseelsorger, geschehen überwiegend in ländlichen Regionen des Bistums durch gereifte Männer mittleren Alters, die Alkoholprobleme hatten.

Keine Vorwürfe kann das Gutachten Josef Ratzinger machen, der heute Papst ist und damals Erzbischof der Diözese war. Den lückenhaften Unterlagen zufolge tritt er „greifbar in Erscheinung“ nur in einem Fall, so die Gutachterin und Anwältin Marion Westphal. Und in diesem rät er einem Priester in einem Brief, die auferlegten Sanktionen anzunehmen. Der Geistliche wird nach sexuellen Übergriffen entlassen.

„Der Ungeist der Vertuschung“

Viele andere Kleriker hatten, diesen Schluss lässt das Gutachten zu, viel mehr Glück. Schriftstücke, die sexuelle Übergriffe der Kleriker belegen, fehlen oder sind unvollständig. Westphal: „Schlamperei scheidet aus. Das ist Ausdruck einer Grundhaltung“. Hier sei der „Ungeist der Vertuschung erfolgreich gewesen“. Man habe auch in Privatwohnungen von Priestern nach deren Tod delikate Dokumente gefunden.

Das Ergebnis ist nach dem erfolgten Puzzle der Anwälte deshalb durch eine „hohe Dunkelziffer“ nicht aufgedeckter Fälle gekennzeichnet. 159 Priester wurden der Recherche der Anwälte zufolge auffällig, davon 26 verurteilt. Bei weiteren 17 Priestern ist von Sexualdelikten auszugehen. In weiteren 36 Fällen konnten körperliche Misshandlungen nachgewiesen werden. Täter gab es nach dem Gutachten ferner im Kreis der Diakone (15 festgestellte Fälle), bei Pastoralreferenten, Jugendpflegern und Religionslehrern (96 Fälle, eine gefundene Verurteilung).