Mannheim. .

Nach zehn Stunden Verhandlungsmarathon muss die Ex-Freundin von TV-Moderator Jörg Kachelmann am Montag erneut in den Zeugenstand. Im Vergewaltigungs-Prozess wurde einen Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt.

Nach einem Vernehmungsmarathon von zehn Stunden muss die Ex-Freundin von Jörg Kachelmann am kommenden Montag (25. Oktober) erneut in den Zeugenstand. Am Mittwoch war das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer lediglich von den Richtern befragt worden. Staatsanwaltschaft, Verteidiger und neun Gutachter werden folgen. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge sagte am Mittwoch in einer Verhandlungspause: „Unter den gegebenen Umständen hält sie sich ganz gut.“ Sie habe dem Gericht die Tatnacht geschildert, Nachfragen würden jetzt folgen.

Die 37-Jährige lastet ihrem langjährigen Freund an, sie im Februar nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der TV-Wettermoderator beteuert seine Unschuld, sodass in dem Prozess vor dem Landgericht Mannheim Aussage gegen Aussage steht. Auf die Glaubwürdigkeit des möglichen Opfers wird es deshalb entscheidend ankommen. Die Öffentlichkeit ist von der Zeugenvernehmung der Ex-Freundin weiterhin ausgeschlossen.

Zweiter erfolgloser Befangenheitsantrag

Die Zuschauer waren am Mittwochmorgen nur kurz zugelassen, als der Befangenheitsantrag Kachelmanns gegen das Gericht abgelehnt wurde. Die Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit lägen „mitnichten vor“, so die Begründung. Es ist bereits der zweite erfolglose Befangenheitsantrag der Verteidigung. Kacelmann-Anwalt Reinhard Birkenstock sagte, er gehe dennoch von einem Freispruch seines Mandanten aus.

Hintergrund des zweiten Ablehnungsantrags war eine Auseinandersetzung über die Belehrung der Ex-Freundin Kachelmanns. Die Anwälte verlangten den Hinweis, dass sie im Falle eigener Strafbarkeit ein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Damit zielten die Verteidiger auf eine mögliche Falschbezichtigung Kachelmanns durch die Ex-Freundin ab. Nachdem die Mannheimer Strafkammer die Belehrung zunächst ablehnte, wurde der Befangenheitsantrag gestellt. Inzwischen lenkte die Strafkammer jedoch ein und belehrte die Zeugin über ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Andere Richter entschieden jetzt nachträglich, dass die anfängliche Weigerung kein Grund für die Besorgnis der Befangenheit war.

Hinter dem Verfahrensstreit steckt eine frühere Falschaussage der Ex-Freundin in Teilbereichen. Die Radiomoderatorin hatte bei der Polizei zunächst angegeben, ein anonymes Schreiben mit dem Hinweis auf intime Beziehungen Kachelmanns zu einer anderen Frau erhalten zu haben, dazu Flugtickets auf seinen und den Namen der anderen. Später räumte die Radiomoderatorin ein, dass sie nur die Tickets anonym bekam und dann unter einem Vorwand Kontakt zu der anderen Frau aufnahm. Die Untreue ihres langjährigen Freundes bestätigte sich. Bei der Polizei gestand die Ex-Freundin ihre eigenen Recherchen zunächst nicht ein. Diese Lüge bezüglich der Vorgeschichte sieht die Verteidigung als Beleg, dass auch der Vergewaltigungsvorwurf falsch ist.