Mannheim. .

Mit der Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers ist der Prozess gegen den TV-Moderator Jörg Kachelmann am Mittwoch in die entscheidende Phase gegangen. Am Nachmittag wurde die Vernehmung der Frau aber auf kommenden Montag vertagt.

Im Vergewaltigungsprozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann ist die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers auf den kommenden Montag verschoben worden. Die Aussage der 37-Jährigen vor dem Landgericht Mannheim war für diesen Mittwoch geplant, wurde jedoch aus Zeitgründen vertagt. Die Verzögerung ergab sich daraus, dass die Richter über einen von der Verteidigung eingereichten Befangenheitsantrag zu beraten hatten, der sich gegen die drei Berufsrichter der Strafkammer richtet.

Streit um Belehrung der Zeugin

Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock begründete den Antrag damit, dass das Gericht die Radiojournalistin nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt habe. Mit dessen Inanspruchnahme könne sie aber vermeiden, sich durch neue Falschaussagen strafbar zu machen.

Birkenstock bezog sich mit dieser Argumentation darauf, dass die Frau bei früheren Angaben zur Vor- und Randgeschichte der angeblichen Vergewaltigung nachweislich die Unwahrheit gesagt hatte. Dies war einer der Gründe, warum das Oberlandesgericht Karlsruhe den Wettermoderator Ende Juli aus der Untersuchungshaft entlassen hatte. Die Nebenklägerin hatte bei Vernehmungen einräumen müssen, dass sie einen angeblichen anonymen Brief mit dem Hinweis auf Kachelmanns Untreue selbst geschrieben hatte.Über den Befangenheitsantrag sollen nun - unabhängig von der für Montag geplanten Aussage der 37-jährigen - andere Richter zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Um 10.40 Uhr hatte die Frau den Gerichtssaal betreten. Sie wurde zunächst zu ihrer Person befragt. Die 37-jährige Radiomoderatorin gibt an, in der Nacht zum 9. Februar 2010 von ihrem langjährigen Freund mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden zu sein. Davor habe es einen Beziehungsstreit gegeben, weil sie seine jahrelange Untreue entdeckt hatte und sich von ihm trennen wollte. Sie war elf Jahre lang mit Kachelmann liiert. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat. Seine Verteidiger sprechen von einer Falschanschuldigung.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Öffentlichkeit war während der Befragung der Frau ausgeschlossen. Die Hauptbelastungszeugin hatte dies beantragt. Auch die Eltern und andere Freundinnen Kachelmanns, die bereits früher vernommen wurden, machten ihre Aussage hinter verschlossenen Türen. Es wird erwartet, dass die Zeugenbefragung des mutmaßlichen Opfers den ganzen Tag über andauert.

Kachelmann bestätigt zwar den Streit mit dem mutmaßlichen Opfer, er habe auch seine Untreue eingeräumt. Danach hätten sie sich aber einvernehmlich getrennt. Als er ihre Wohnung in Schwetzingen verließ, sei sie unverletzt gewesen. Danach sei er nach Frankfurt-Mörfelden ins Hotel gefahren, von wo aus er am Folgetag zu den Olympischen Spielen nach Kanada flog.

Die Ex-Freundin Kachelmanns musste ihre frühere Aussage teilweise korrigieren. Sie hatte bei der Polizei angegeben, die Kopie eines Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und dem einer anderen Frau im Briefkasten vorgefunden zu haben. Beigelegen habe die Notiz „Er schläft mit ihr“. Nach mehreren Vernehmungen räumte sie jedoch ein, dass der Satz von ihr selbst geschrieben war. Sie hatte im Vorfeld Mail-Kontakt zu der Frau auf dem Ticket hergestellt und unter einem Vorwand von ihr erfahren, dass sie mit Kachelmann zusammen ist. Die Verteidigung sieht die selbst geschriebene Notiz „Er schläft mit ihr“ als Beleg, dass auch die Vergewaltigung von ihr erfunden wurde. Die Staatsanwaltschaft verweist dagegen auf ihre von Anfang an gleich bleibende Schilderung der Tat. Die falsche Angabe zu der Notiz mache die Kernaussage nicht unglaubhaft. Zwei Kripobeamtinnen, die die Ex-Freundin als erste vernahmen, beurteilten sie vor dem Landgericht Mannheim als glaubwürdig. Es fiel auch auf, dass sie den Namen Kachelmann erst auf gezielte Nachfrage angab. „Verfolgungseifer“ stellten die Polizistinnen nicht bei ihr fest.

Gericht lehnt Gutachter der Verteidigung endgültig ab

Eeinen Antrag der Verteidigung, den Rechtsmediziner Bernd Brinkmann doch wieder zuzulassen, hatte das Landgericht am Mittwoch endgültig abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Experten, der an der Aussage des Opfers gezweifelt hatte, Befangenheit vorgeworfen. Verteidiger Reinhard Birkenstock konnte diesen Vorwurf nach Auffassung des Gerichts nicht entkräften. Brinkmann könne im weiteren Verfahren aber noch als „sachverständiger Zeuge“ gehört werden, erklärte das Gericht. (dapd/rtr/afp)