Stuttgart. .
Der Vater des Amokläuferes von Winnenden ist am zweiten Prozesstag heftig in die Kritik geraten. Angehörige der Todesopfer kritisierten, dass er sich nicht persönlich entschuldige.
Der angeklagte Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen ist am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart mit Kritik vonseiten der Opfer konfrontiert worden. Die Schwester einer getöteten Schülerin warf dem 51-Jährigen am zweiten Verhandlungstag vor, dass er sich am ersten Prozesstag nicht persönlich an die Angehörigen der Opfer gewandt hatte, sondern lediglich eine Erklärung durch seine Anwälte hatte verlesen lassen. Sie hätte ihm verzeihen können, wenn er nur „ein einziges Mal eine ehrliche und persönliche Entschuldigung“ hervorgebracht hätte, sagte die Abiturientin.
„Fühlte mich nicht ernst genommen“
Der Prozess gegen den Vater des 17-jährigen Tim K., der am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden und anschließend bei seiner Flucht in Wendlingen insgesamt 15 Menschen tötete und 13 verletzte, hat am vergangenen Donnerstag begonnen. Dem Sportschützen wird vorgeworfen, die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt und nicht wie vorgeschrieben weggeschlossen zu haben. Die Angehörigen der Opfer hoffen auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Es sind derzeit 41 Nebenkläger zugelassen.
Die Erklärung des Angeklagten kommentierte die Schwester eines Opfers so: „Ich fühlte mich überhaupt nicht ernst genommen. Darin werden sie als Opfer nicht als Täter dargestellt.“ Hätte er seine Waffe ordnungsgemäß weggeschlossen, wäre „dieser Massenmord“ nicht möglich gewesen, fügte sie hinzu. Zudem warf sie dem Vater vor, nur auf Mitleid aus zu sein. „Sie verschwenden doch keinen einzigen Gedanken an uns“, sagte sie.
Vater mit Selbstmordabsichten
In der Erklärung hatten die Verteidiger ausgeführt, dass der Vater sich seit der Tat mit Selbstmordgedanken getragen habe und schwer erkrankt sei. Die Familie habe mehrmals den Wohnsitz und den Namen gewechselt. An ihrem derzeitigen Wohnort würden sie keine Kontakte nach außen pflegen.
Nach der Erklärung der Nebenklägerin wurde als erster Zeuge der Hauptsachbearbeiter der Polizeidirektion Waiblingen für den Amoklauf sowie für das Verfahren gegen den Vater gehört. Er schilderte minutiös den Tatablauf in der Schule sowie auf der Flucht von Tim K. Zudem beschrieb er, wie am Tag der Tat Beamte zu dem Haus der Eltern gefahren und vom Vater durch das Haus geführt worden seien. Bei der Suche nach der Waffe im Schlafzimmer, sei diese nicht auffindbar gewesen. Der Zeuge sollte noch für den Rest des Verhandlungstages vernommen werden. (dapd)