Westerland. .

Erweiterte Doktorspiele - oder Kindesmissbrauch unter Minderjährigen? Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt in einem weiteren Verdachtsfall um ein Sylter Kurheim der Krankenkasse DAK.

Nach dem Bekanntwerden möglicher Missbrauchsfälle in dem Sylter Kurheim „Haus Quickborn“ ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Fall. Es bestehe der Verdacht auf gewaltsame Körperverletzung eines unter 13-jährigen Jungen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Flensburg am Donnerstag. Nach ersten Ermittlungen sei der Täter ebenfalls unter 13 Jahre. Zudem werde geprüft, ob auch das Betreuungspersonal zur Verantwortung gezogen werden könne.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass es im Juli und August in der Fachklinik für Übergewichtige zwischen Kindern zu Missbrauchsfällen gekommen war. Medienberichten zufolge sind die Kinder unter Androhung von Gewalt zu Sexualhandlungen gezwungen worden.

Zu Oral- und Anal-Verkehr gezwungen

Aus einem internen Papier des Heimbetreibers, der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), gehe hervor, dass die zwischen 9 und 13 Jahre alten Jungen mit Ausgrenzung und Schlägen zu Oral- und Analverkehr gezwungen worden seien, berichtete das Bielefelder „Westfalen-Blatt“. Demnach gab es in der betreffenden Wohngruppe „Schwulen-Abende“, bei denen die Kinder zu „Aufgaben“ gezwungen wurden. Wer diese nicht erfüllt habe, sei als „Angsthase, Memme und Spielverderber beschimpft“ worden. Drei der 16 Jungen hätten sich geweigert mitzumachen und mussten dafür „Schmiere stehen“.

Der Bielefelder Rechtsanwalt Carsten Ernst, der die Interessen der Mutter eines der betroffenen Kinder vertritt, nannte die Aussagen, die bislang vorliegen, glaubhaft. „Niemand zweifelt, dass es so gewesen ist“, sagte er am Donnerstag. Nun müsse sich zeigen, wie weiter mit dem Verfahren umgegangen werde. Gegen die Kinder, die alle unter 14 Jahren sind, könne keine Anklage erhoben werden. „Die Klärung der Aufsichtspflicht ist jetzt das spannende“, sagte Ernst. Wenn sich herausstelle, dass diese verletzt wurde, werde das straf- und zivilrechtliche Folgen haben. (dapd)