Karlsruhe. .
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1. August in Bayern geltende strikte Rauchverbot verworfen. Selbst eine drohende wirtschaftliche Gefährdung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten ändere daran nichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat das strikte Rauchverbot in Bayern gebilligt. Das Verbot ohne Ausnahme für alle öffentlichen Räume und die Gastronomie verletze weder Raucher noch Gastwirte in ihren Grundrechten, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. In Bayern hatten sich die Bürger im Juli in einem Volksentscheid für das bundesweit schärfste Rauchverbot entschieden. Demnach darf seit 1. August auch nicht mehr in Nebenzimmern von Gaststätten oder in Bierzelten wie etwa auf dem Oktoberfest geraucht werden. (AZ: 1 BvR 1746/10)
Das Karlsruher Gericht verwies zur Begründung auf sein Urteil vom Juli 2008, wonach der Gesetzgeber vom Grundgesetz nicht gehindert wird, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, „insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen“.
Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des Gesundheitsschutzes für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, muss er dem Beschluss der Verfassungshüter zufolge keine Ausnahmeregelungen wie etwa für reine Rauchergaststätten zulassen. Selbst eine drohende wirtschaftliche Gefährdung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten ändere daran nichts. (afp)