Düsseldorf. Neun Einsatzkräfte werden bei einer Explosion in Ratingen teils schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft fordert jetzt lebenslange Haft.
Im Prozess um den verheerenden Feuer-Angriff auf Einsatzkräfte in einem Hochhaus in Ratingen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der angeklagte 57-Jährige habe eine Explosion ausgelöst und damit neun Einsatzkräfte ermorden wollen, sagte die Anklage-Vertreterin in ihrem Plädoyer am Montag am Düsseldorfer Landgericht. Dabei sei er mit einer „besonders gefühllosen, mitleidlosen Gesinnung“ vorgegangen. Dass nach einem monatelangen Kampf der Ärzte alle Opfer den Angriff schwer gezeichnet überlebten, sei reines Glück gewesen.
„Für die Opfer ist seit diesem Tag nichts mehr, wie es mal war“, betonte eine Anwältin der verletzten Rettungskräfte. Todesangst, Schlaflosigkeit und schmerzende Narben begleiteten viele von ihnen wohl ein Leben lang. Die meisten würden wohl nie wieder in ihren Beruf bei Polizei und Feuerwehr zurückkehren können. Deshalb sei die Enttäuschung groß, dass der 57-Jährige auch vor Gericht zu seinen Motiven und Beweggründen für den Angriff komplett geschwiegen habe. Die Tat bleibe so für die Opfer noch unverständlicher.
Angeklagter aus Ratingen soll Einsatzkräfte mit Benzin übergossen und angezündet haben
Der Einsatz am 11. Mai hatte als vermeintliche Routine begonnen. Polizei und Rettungskräfte betraten die Wohnung, in der der Mann mit seiner Mutter lebte, weil sie dort eine hilfsbedürftige Person vermuteten. Doch dann erschien der 57-jährige Deutsche, goss mehrere Liter Benzin auf die Einsatzkräfte und zündete es sofort an. Den Ermittlungen zufolge entwickelte sich ein gewaltiger Feuerball, der neun Einsatzkräfte in Brand steckte und teils lebensgefährlich verletzte. Mehrere Opfer lagen wochenlang im Koma. Bodycams der Einsatzkräfte haben das ganze Geschehen aufgezeichnet.
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In den Minuten danach wurden rund 650 Einsatzkräfte rund um das Hochhaus in Ratingen zusammengezogen. Schließlich überwältigten Spezialkräfte den 57-Jährigen. In seiner Wohnung fanden sie die bereits stark verweste Leiche seiner verstorbenen Mutter.
Angeklagter Ratinger wohl Impfgegner: „Impfstoff des Teufels“
Ein psychiatrischer Gutachter hat die wenigen Informationen, die es über den Angeklagten gibt, zusammengetragen. Bis vor ein paar Jahren habe der ein einfaches, unauffälliges Leben geführt. Dann kam die Corona-Pandemie, die in der Gedankenwelt des 57-Jährigen bis zuletzt eine große Rolle gespielt habe. Die Covid-Impfung bezeichnete er in handschriftlichen Notizen als „Impfstoff des Teufels“, staatliche Institutionen wie das Arbeitsamt als „Werkzeuge des Teufels“.
Er zog wieder bei seiner zunehmend pflegebedürftigen Mutter ein, führte laut Gutachter zuletzt ein „stark auf seine Mutter bezogenes Leben“. Die beiden lebten zurückgezogen in der gemeinsamen Wohnung im 10. Stock des Ratinger Hochhauses.
Angeklagter aus Ratingen lebte wochenlang mit der Leiche seiner Mutter
Doch 2022 verschlechterte sich der Gesundheitszustand der alten Frau. An Ärzte und Krankenkassen schrieb der 57-Jährige wütende Briefe, gab ihnen die Schuld am schlechten Zustand seiner Mutter, formulierte Verschwörungstheorien und griff staatlichen Institutionen an. „Medikamente sind vergiftet“, schrieb er in einem Brief.
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Als seine Mutter schließlich starb, lebte er wochenlang mit der Leiche in der Wohnung, ließ sich nicht mehr sehen, leerte den Briefkasten nicht mehr. Nachbarn und die Hausverwaltung machten sich Sorgen und alarmierten die Rettungskräfte. So kam es zu dem folgenschweren Einsatz vor gut einem halben Jahr.
Explosion in Ratingen: Staatsanwältin will besondere Schwere der Schuld prüfen
Trotzdem sah der Gutachter keine Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung, die die Schuldfähigkeit des Mannes bei der Tat beeinträchtigt haben könnte. Er gehe davon aus, dass der 57-Jährige bei dem Angriff auf die Einsatzkräfte in vollem Bewusstsein handelte.
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„Die Einsatzkräfte waren gekommen, um zu helfen - und wurden aus dem Nichts angegriffen. Er hat innerhalb von Sekunden das Leben der Geschädigten für immer verändert“, betonte die Staatsanwältin. Sie beantragte, auch eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Prozess wird am Mittwoch (13.12.) mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Möglicherweise könnte an dem Tag auch schon ein Urteil verkündet werden. (dpa)