Minden/Rheda-Wiedenbrück. Es ging um die Schließung von Deutschlands größtem Schlachtbetrieb in der Corona-Pandemie. Von einer Klage dagegen blieb aber nicht viel übrig.

Im Streit um die Schließung von Deutschlands größten Schlachthof in der Corona-Pandemie hat Tönnies eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Minden wies am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung die Klage gegen Teile der Schließungsverfügung ab. Tönnies hatte kurz vor dem Termin seine Beschwerde zum Teil zurückgezogen. Die jetzt zu verhandelnde Klage bezog sich nicht mehr auf die Schließung des gesamten Schlachthofs, sondern nur noch auf die Einschränkungen für eine Speditionstochter.

Der Kreis Gütersloh hatte im Juni 2020 nach einem Hochschnellen der Infektionszahlen im Kreis und unter den Beschäftigen des Fleischverarbeitungsbetriebs den Betrieb untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück in Ostwestfalen umgehend Klage eingelegt. Vor der Verhandlung hatte Tönnies im Juli 2023 auf einen Teil der Klage verzichtet und sich auf die Einschränkung bei einer Tochterfirma konzentriert. Die transportiert als Speditionsunternehmen Waren von Tönnies und auch von anderen Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Rheda-Wiedenbrück haben.

Tönnies kann einen Antrag auf Berufung stellen

Tönnies hatte beklagt, dass der Kreis dem Unternehmen untersagt habe, Fahrer und Lastwagen dieser Firma auch von außerhalb des Betriebsgeländes einzusetzen. Zumindest hatte es das Unternehmen so aus mündlichen Verfügungen und Absprachen mit dem Kreis abgeleitet.

Das Verwaltungsgericht aber konnte dafür keine Belege finden. Es habe keine rechtswidrige Verfügung dieser Art gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Korte in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Tönnies kann Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.

Ausbreitung des Corona-Virus sollte verhindert werden

Vertreter des Kreises und von Tönnies hatten sich in ihren Erläuterungen widersprochen. Zum Teil ging es um Auslegungsfragen nach Telefonaten, in Protokollen zu Krisensitzungen waren Punkte nicht aufgetaucht, die dafür dann später in schriftlichen Verfügungen des Kreises genannt wurden.

Das Verwaltungsgericht Minden stellte nach einer mündlichen Verhandlung einen Teil der Klage gegen die Schließungsverfügung ein und wies einen anderen ab.
Das Verwaltungsgericht Minden stellte nach einer mündlichen Verhandlung einen Teil der Klage gegen die Schließungsverfügung ein und wies einen anderen ab. © dpa (Archiv) | Friso Gentsch

Zeugen des Kreises betonten, dass es ihnen bei allen Anweisungen ausschließlich darum gegangen sei, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Die Fahrer der Tochterfirma ohne Quarantäneanordnung hätten durchaus fahren dürfen. Tönnies habe dazu aber nie entsprechende Nachweise geliefert, wie sich das der Kreis erhofft hatte.

Weitere Klage liegen noch beim Verwaltungsgericht

Tönnies dagegen beklagte einen wirtschaftlichen Schaden vor Gericht, weil die mündlich verfassten ersten Verfügungen nicht mit den späteren schriftlichen übereinstimmten.

Weitere Klagen von Tönnies sind noch am Verwaltungsgericht anhängig. Unter anderem gegen die Schließungsverfügung durch den Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte. (dpa)