Minden/Düsseldorf/Rheda-Wiedenbrück. Nach der Corona-Quarantäne in einem Tönnies-Schlachthof 2020 muss das Land NRW entstandene Kosten entschädigen. Dies hat ein Gericht entschieden.

Nach der coronabedingten Betriebsstilllegung und Quarantäne für zahlreiche Mitarbeiter beim Fleischverarbeiter Tönnies im Frühjahr 2020 muss das Land NRW in zwei Fällen Entschädigung zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte.

Es waren die ersten Fälle dieser Art, die vor Gericht entschieden wurden. Mehr als 4500 juristisch ähnliche Fälle lägen noch beim Verwaltungsgericht Minden, sagte eine Gerichtssprecherin. Mehr als 3000 sind es nach Auskunft eines Sprechers etwa beim Verwaltungsgericht in Münster.

Corona: Subunternehmen in Tönnies-Schlachthof klagen erfolgreich gegen Land NRW

Es gehe bei den jetzt entschiedenen Fällen um zwei Subunternehmen, die mit eigenen Mitarbeitern auf Tönniesgelände gearbeitet haben, sagte die Mindener Sprecherin. Tönnies selbst sei nicht direkt involviert.

Die beiden Mitarbeiter seien im Juni und Juli - wie viele ihrer Kollegen - jeweils mehrere Wochen auf Anordnung des Kreises in Quarantäne gegangen. Die Subunternehmen hätten den Lohn plus Sozialabgaben in der Zeit von jeweils rund 1000 Euro weiterbezahlt, das Geld aber vom Land zurückgefordert. Das habe das Land verweigert und den Unternehmen vorgeworfen, die Mitarbeiter nicht ausreichend am Arbeitsplatz geschützt zu haben. In der Folge sei es zu Corona-Infektionen gekommen. Daher gebe es auch keinen Anspruch auf eine Lohn-Entschädigung aus dem Infektionsschutzgesetz.

Gericht sieht Land NRW zu Entschädigung verpflichtet - Begründung steht noch aus

Das Mindener Gericht folgte dieser Auffassung des Landes nicht. Eine Begründung für die Entscheidung nannte das Gericht zunächst nicht. Dafür müsse die schriftliche Fassung des Urteils abgewartet werden, sagte die Sprecherin.

NRW-Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte nach der vorübergehenden Schließung des Schlachthofes in Rheda-Wiedenbrück erklärte, dass die öffentliche Hand nicht für die Kosten aufkommen werde. Laumann hielt dem Fleisch-Unternehmer Clemens Tönnies viel mehr vor, er solle eine angebliche Ankündigung erfüllen, „die der Allgemeinheit durch den Corona-Ausbruch in seinem Betrieb entstehenden Kosten, vollumfänglich zu ersetzen.“ Laumann drängte in diesem Zusammenhang auch darauf, dass Tönnies sich mit seinen durch die Corona-Quarantäne geschädigten Subunternehmen einige.

(mit dpa)