Bonn. Die Bundesnetzagentur hat sieben Nummern von Callcentern abgeschaltet, die Verbraucher über Wählmaschinen bis zu 70 Mal pro Tag angerufen hatten. Dabei klingelte das Telefon oft nur wenige Male bevor es verstummte. Die Behörde hat weitere Ermittlungen eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur will die Belästigung der Verbraucher durch massenhafte Werbeanrufe von Call-Centern stoppen. Die Aufsichtsbehörde ordnete deshalb am Montag die Abschaltung von sieben Rufnummern verschiedener Unternehmen an. «Die Vielzahl der Telefonanrufe, bei einzelnen Verbrauchern etwa mit 70 Anrufen pro Tag, führt zu einer unzumutbaren Belästigung und bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, begründete der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth am Montag den Eingriff.
Immer mehr Verbraucherbeschwerden
Die Aufsichtsbehörde hatte in den vergangenen Monaten eine wachsende Zahl von Verbraucherbeschwerden registriert. Dabei beklagten sich die Verbraucher über wiederholte tägliche Anrufe. Das Telefon klingelte in diesen Fällen oft nur wenige Male und nach dem Abnehmen meldete sich niemand.
Umfassende Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die unerwünschten Anrufe auf den Einsatz eines neuartigen Wählprogramms bei den Call-Centern zurückzuführen sind. Die Telefon-Software wählt dabei nach zuvor festgelegten Kriterien zahlreiche Rufnummern gleichzeitig an, oftmals bereits während sich der Callcenter-Mitarbeiter noch in einem Gespräch befindet. Sobald der erste Angerufene das Gespräch entgegennimmt, werden die Anrufe zu den anderen Teilnehmern abgebrochen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzuwählen. Dies soll insbesondere die Auslastung der Callcenter-Mitarbeiter optimieren.
Rechtswidrige Nummernnutzung
«Die ungebremste Automatisierung geht hier zulasten der Angerufenen», kritisierte Kurth. Es sei nicht hinnehmbar, einen Wettbewerbsvorsprung durch Belästigung zu erzielen. Nach Überzeugung der Aufsichtsbehörde stellen die belästigenden Telefonanrufe eine rechtswidrige Nummernnutzung dar, welche die Bundesnetzagentur zum Einschreiten berechtigt.
Erschwerend komme in den vorliegenden Fällen hinzu, dass die Angerufenen zudem im Vorfeld nicht in den Erhalt von Werbeanrufen durch die jeweiligen Unternehmen eingewilligt hätten, betonte die Behörde. Dies widerspreche den gesetzlichen Regelungen, die eine ausdrückliche vorherige Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen vorsehen.
Der Bundesnetzagentur liegen nach eigenen Angaben bereits zu weiteren Rufnummern Beschwerden über belästigende Telefonanrufe vor, die ebenfalls auf die Verwendung eines derartigen Wählprogramms zurückzuführen sind. Sie habe bereits Ermittlungen eingeleitet und beabsichtige, weitere Maßnahmen zu ergreifen, kündigte die Behörde an. (ap/ddp)