Berlin. Noch vor der Bundestagswahl sollen die Verbraucher besser vor unerwünschter Telefonwerbung geschützt werden. Die Große Koalition einigte sich auf ein Maßnahmenpaket. Dazu gehört ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro, wenn ein gewerblicher Anrufer künftig seine Rufnummer unterdrückt.
Die Verbraucher sollen besser vor unerwünschter Telefonwerbung geschützt werden. Die Große Koalition einigte sich auf ein Maßnahmenpaket, das am Mittwoch der Verbraucherausschuss des Bundestags billigte. Dazu gehört ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro, wenn ein gewerblicher Anrufer künftig seine Rufnummer unterdrückt.
Die Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion, Julia Klöckner, erklärte, in Zukunft würden Verstöße gegen das gesetzliche Verbot belästigender Telefonanrufe mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet. Bei Zeitschriftenabonnements, Wett- und Lotteriedienstleistungen wird ein Widerrufsrecht eingeführt. Wer seinen Anbieter von Telekommunikation, Strom oder Gas wechseln will, muss das mit seiner Unterschrift unter einen Vertragstext bestätigen. So soll unterbunden werden, dass Verbrauchern am Telefon geschlossene Verträge untergeschoben werden.
Umfassendes Widerrufsrecht
Im Falle eines Tarifwechsels beim bisherigen Anbieter und bei gänzlich neuen Verträgen erhalten die Verbraucher ein umfassendes Widerrufrecht. Sie müssen zudem über Vertragskonditionen und Widerrufmöglichkeiten schriftlich aufklärt werden.
Die Grünen im Bundestag kritisierten, die effektivste Maßnahme gegen Telefonterror fehle weiter: die ausdrückliche Bestätigung des Vertragsabschlusses.
Justizministerin Brigitte Zypries lehnte es in einem Interview mit den «Stuttgarter Nachrichten» ab, alle telefonischen Verträge schriftlich bestätigen zu lassen. «Es kann doch nicht sinnvoll sein, dass ich ein Fax hinterherschicken muss, wenn ich telefonisch meine Pizza oder mein T-Shirt aus dem Katalog bestelle.» (ap)