Essen. . Die bundesweite Haushaltsjob-Börse mit Sitz in Essen vermittelt Putzkräfte, Babysitter oder Altenhelfer an Privathaushalte.
„Begleitung für das Theater und Kino, Hilfe beim Arztbesuch und Einkaufen“, bietet die Minijobberin an. Sie tut dies im Rahmen der Haushaltsjob-Börse, die seit Ende vergangenen Jahres im Auftrag der Bundesregierung im Internet steht. Arbeitnehmer können hier kleine Stellen zum Putzen, für Gartenarbeit oder die Unterstützung von Senioren finden, Privathaushalte solche Tätigkeiten inserieren.
Die Handhabung der Haushaltsjob-Börse ist einfach
An einem normalen Tag findet man beispielsweise sechs solcher Stellengesuche im Essener Postleitzahlbereich 45128. Die Stellenangebote der potenziellen Arbeitgeber würden solche Zahlen aber in der Regel übersteigen, sagt Claudia Müller, die Sprecherin der Minijob-Zentrale, die die Jobbörse betreibt. Die Idee ist einfach: Bundesweit sollen Leute, die Minijobs in den haushaltsnahen Dienstleistungen erledigen wollen, und Privatpersonen, die Unterstützung brauchen, leichter zusammenfinden.
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Seit vergangenen November steht die Haushaltsjob-Börse im Netz. Die Handhabung ist einfach: Nur wenige Angaben muss man in eine Suchmaske eintragen. Wer will, kann genauere Beschreibungen seiner Qualifikationen oder Tätigkeitsbeschreibungen hinzufügen. Allerdings beinhaltet dieses offizielle Angebot in Konkurrenz zu bestehenden privaten Vermittlungen mehr als eine praktische Hilfe. Dahinter steht eine sozialpolitische Absicht: „Wir wollen dazu beitragen, nicht angemeldete Stellen zu legalisieren“, sagt Claudia Müller.
Millionen Jobs werden an der Steuer vorbei abgewickelt
Denn Millionen kleine Jobs werden in Deutschland vermutlich an Steuer und Sozialversicherung vorbei abgewickelt, schwarz und illegal. Erst 280.000 sind bisher bei der zuständigen Minijob-Zentrale angemeldet. Die Online-Börse soll helfen, diese Zahl zu erhöhen. Wer eine Haushalts-, Pflege- oder Gartenhilfe offiziell anmelden will, um die gesetzliche Steuer und Sozialversicherung zu entrichten, muss es hier tun.
Aber Sprecherin Müller stellt klar: Die Jobbörse diene nicht der Ermittlung. Wer eine Stelle anbiete oder suche, brauche keine Angst zu haben, dass die Minijob-Zentrale in der Vergangenheit der Kontaktsuchenden herumbohre und versuche, Schwarzarbeit aufzudecken. Es werde nicht einmal überprüft, ob die mittels der Börse vereinbarten Tätigkeiten auch wirklich angemeldet würden. Aus diesem Grund kann Müller auch nicht sagen, wie viele erfolgreiche Vermittlungen die Börse bislang ermöglichte.
Nur soviel ist bekannt: Etwa 1700 Interessierte besuchen täglich die Internetseite, monatlich kommen etwa 1000 Kontakte zwischen potenziellen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zustande. Wichtig ist, dass auch für die über die Börse vermittelten Jobs ab Jahresbeginn der gesetzliche Mindestlohn gilt. Haushalte, die eine Putzfrau anstellen oder einen Helfer beschäftigen, der den Großvater zum Arzt fährt, müssen mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen. Allerdings greifen auch hier die üblichen Ausnahmen: Beispielsweise Beschäftigte unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Ausbildung oder Langzeitarbeitslose müssen sich mit weniger Lohn begnügen.
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Minijobber dürfen maximal 450 Euro pro Monat verdienen. Hat man sich entschlossen, die Tätigkeit bei der Minijob-Zentrale anzumelden, müssen die Arbeitgeber einen Beitrag von 14,54 Prozent des Lohnes an die Sozialversicherung und das Finanzamt entrichten. Abgewickelt wird beides von der Minijob-Zentrale. Der Versicherungsanteil in Höhe von 12,54 Prozent ist zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen, darf den Minijobbern also nicht vom Gehalt abgezogen werden.
Pauschalsteuer von zwei Prozent
Anders sieht es mit der Pauschalsteuer von zwei Prozent aus. Diese kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufbürden. Wie Haushalte und Minijobber die zusätzlichen Kosten tatsächlich untereinander verteilen, kontrolliert die Essener Institution allerdings ebenfalls nicht. Zusätzlich können die Haushalts-, Senioren- und Gartenhelfer freiwillig 13,7 Prozent ihres Lohnes in die Rentenversicherung einzahlen. Das verbessert ihre spätere Altersversorgung etwas, wobei sich eine einträgliche Rente bei derart niedrigen Verdiensten nicht erwirtschaften lässt. Allerdings erwerben die Minijobber so den Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung, einschließlich beispielsweise Reha-Behandlungen nach Arbeitsunfällen.
Kontakt und Anmeldung
Die Vermittlung von Minijobs im haushaltsnahen Bereich ist erreichbar unter www.haushaltsjob-boerse.de,
(0355) 29 02-70 799. Minijobs offiziell anzumelden, ist unter www.minijob-zentrale.de möglich. Unter dem Stichwort „Downloadcenter“ steht dort ein Formular bereit, das ausgefüllt und abgeschickt werden muss an: Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, 45 115 Essen.