Essen. . Bratwurst und Glühwein gehören zur Adventszeit. Auch wenn die Standards hoch sind, sollten Verbraucher die Sauberkeit an den Ständen im Auge behalten.

Für viele gehört der Bummel über einen der zahlreichen Weihnachtsmärkte zur Adventszeit wie Tannenbäume, Kekse backen und festliche Deko. Aus den kleinen Holzhütten klingt Weihnachtsmusik und der Duft von allerlei Köstlichkeiten weht den Besuchern unentwegt um die Nasen. Doch vor dem herzhaften Biss in die Bratwurst und dem kräftigen Schluck aus der Glühweintasse sollte man sich die Verkaufsstände genau ansehen, denn nicht überall sind die Arbeitsabläufe einwandfrei.

Für Bratwurst, Nackensteak und Krakauer gilt: Die Kühlkette vor der Zubereitung sollte nicht unterbrochen werden. Wenn der kleine Hunger kommt, kann es sich lohnen, den Grillstand zunächst eine kurze Zeit zu beobachten, um dem Personal auf die Finger zu schauen. Liegen die rohen Fleischwaren offen herum oder wird der hoffentlich vorhandene Kühlschrank benutzt?

Fleisch muss gut durcherhitzt sein

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Auch die Anordnung auf dem Rost ist wichtig, denn fertig durchgegrilltes Fleisch sollte mit rohem nicht in Kontakt kommen. „Rohe Bratwürste sind oft mit Fäkalkeimen kontaminiert, die zu Bauchschmerzen und Durchfall führen können. Wird das Grillgut gut durcherhitzt, werden die Erreger abgetötet“, sagt Melanie Bauermann, Leiterin der Abteilung für Lebensmittelsicherheit beim TÜV Rheinland. „Fatal ist aber, wenn man die rohen Bratwürste neben das fertige Grillgut auf dem Rost legt. So können die krankmachenden Keime auf die bereits gegrillten Würstchen überspringen.“

Auch wenn die Hungrigen in langen Schlangen anstehen, muss das Fleisch gut durcherhitzt sein, um mögliche Keime abzutöten. Wer sich nicht sicher ist, sollte das Personal bitten, das Fleisch noch einmal auf den Grill zu legen. „Gerade bei Geflügelfleisch ist das Risiko sehr hoch, dass die Ware mit gefährlichen Bakterien wie Salmonellen kontaminiert ist“, so Bauermann. Daher ist auch bei den beliebten Asia-Nudelpfannen Vorsicht geboten, sofern sie Fleisch enthalten.

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Fragen nach dem Fett sind erlaubt

Wen es zu Pommes und Backfisch oder zu frischen Reibekuchen zieht, der kann das Verkaufspersonal ruhig fragen, wann das Fett zuletzt gewechselt wurde. Das selbst zu erkennen, zum Beispiel an Farbe oder Geruch, ist nämlich schwierig.

Generell gilt für alle Gastronomie-Stände: Wer mit Lebensmitteln arbeitet, sollte nicht gleichzeitig auch an der Kasse stehen und das Geld der Kundschaft entgegennehmen. Getrennte Abläufe in Zubereitung und Verkauf sind ein Zeichen für mehr Hygiene. Und das mit Sicherheit vorhandene Waschbecken sollte nicht nur eine Ablage für benutzte Grillzangen und Pfannenwender sein, sondern auch zum regelmäßigen Händewaschen benutzt werden.

Salmonellen im Waffelteig

Ab 14. Dezember – zur Hochzeit der diesjährigen Weihnachtsmarkt-Saison – gilt eine neue Lebensmittelinformationsverordnung. „Die neue Richtlinie fordert mehr verpflichtende Angabe nicht nur auf Lebensmittelverpackungen, sondern auch für loses Essen, wie zum Beispiel Speisen, die direkt auf dem Weihnachtsmarkt an den Verbraucher verkauft werden“, erklärt Bauermann. Neu ist, dass Zutaten, die eine allergische Reaktion verursachen können, am Stand angegeben werden müssen.

Besondere Vorsicht gilt an Crêpes-, Waffel- und anderen Gebäckständen, an denen vor Publikum gebacken, frittiert und gezuckert wird. Bei der Zubereitung der Waffel- und Crêpeteige müssten höchste Hygienemaßnahmen eingehalten werden, so Bauermann, da die Eierschalen mit Salmonellenerregern behaftet sein könnten. „Werden die Produkte nicht heiß genug gebacken, überleben die Bakterien und können so eine Lebensmittelerkrankung auslösen.“ Beim Kauf sollten Naschkatzen also genau darauf achten, dass die Waffeln wirklich durchgebacken sind und nicht im Innern noch ein Kern aus rohem Teig lauert.

Schimmelpilze im Glühwein

Was gibt es Gemütlicheres als den Abschluss eines Weihnachtsmarkt-Bummels am Glühweinstand, wo die durchgefrorenen Finger an einer warmen Tasse langsam wieder auftauen? Aber selbst bei der Weihnachtsmarkt-Leckerei Nummer eins lauern Gefahren.

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Glühwein darf nicht zu heiß werden, damit der Alkohol nicht verdampft. Denn wer Glühwein kauft, hat Anspruch darauf, dass der auch im Produkt noch enthalten ist. Wird der Glühwein aber schon morgens angesetzt und den ganzen Tag über „nur“ warm gehalten und erst zu den Stoßzeiten richtig erhitzt, können sich ungewollte Zusatzstoffe bilden. „Oftmals sind die Glühweine mit Hefen und Schimmelpilzen kontaminiert, da der Glühwein nicht ausreichend genug durcherhitzt wird. Gerade wenn eine neue Flasche in den Behälter geschüttet wird, verringert sich die Temperatur, so dass Hefen und Schimmelpilze sich gut vermehren können“, erklärt Bauermann.

Wein sollte 75 Grad haben

Und auch am Glühweinstand lohnt es sich, vor dem ersten Schluck einen klaren Blick zu bewahren. Gibt es eine Spülmaschine oder werden die Tassen und Gläser von Hand gespült? „Es ist wichtig, die Tassen und Gläser mit mindestens 75 Grad heißem Wasser zu spülen, damit alle krankmachenden Erreger, die in der Regel bei 65 Grad absterben, auch hundertprozentig abgetötet werden und die Tassen keimfrei sind“, weiß die TÜV-Lebensmittelchemikerin.

Viele Getränkeanbieter auf Weihnachtsmärkten kooperieren mit umliegenden Restaurants und nutzen die dortigen Spülmaschinen mit. Eine lohnende Zusammenarbeit, denn so sind Tassen und Gläser immer hygienisch sauber.Die Weihnachtsmarkt-Besucher in Deutschland sollten also mit offenen Augen an den Ständen vorbeibummeln, ein gewisses Grundvertrauen können sie aber mitbringen. „Auch die Weihnachtsmärkte unterliegenden den Kontrollen unserer amtlichen Lebensmittelüberwachung“, so Bauermann.

Außerdem schicken einige Standbetreiber und Marktorganisatoren auch eigene Kontrolleure auf die Märkte. Daher sind die Standards in Deutschland grundsätzlich hoch – zum Glück für alle Bummelnden.