Karlsruhe. . Zwei Lehman-Anleger haben mit ihrer Klage vor dem Bundesgerichtshof eine Schlappe erlitten. Die Kläger forderten Schadensersatz von der Hamburger Sparkasse. Diese hatte ihnen Lehman-Zertifikate verkauft, kurz bevor die US-Bank in die Pleite ging.
In einem Pilotverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Schadenersatzklagen von zwei geschädigten Lehman-Anlegern verworfen. Die Karlsruher Richter wiesen am Dienstag die Revisionen der beiden Kläger zurück, die bereits vor dem Oberlandesgericht Hamburg gescheitert waren.
Sie hatten in den Jahren 2006 und 2007 von der Hamburger Sparkasse (Haspa) Lehman-Zertifikate im Wert von je 10.000 Euro gekauft, die im Zuge der Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 weitgehend wertlos wurden. Die Kläger warfen der Sparkasse fehlerhafte Anlageberatung vor und verlangten die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Sie bekommen das Geld nun nicht zurück.
Kläger gehen leer aus
Der Vorsitzende Richter des 11. Zivilsenats des BGH, Ulrich Wiechers, hatte in der Verhandlung jedoch darauf hingewiesen, dass dem Bundesgerichtshof noch rund 40 andere Fälle mit unterschiedlichen Fallkonstellationen vorliegen. Diese könnten teilweise anders zu beurteilen sein als die beiden nun entschiedenen Fälle.
Den beiden Klägern hatten Mitarbeiter der Haspa Zertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury empfohlen. Im ungünstigsten Fall sollten die beiden Anleger nach Ablauf der Laufzeit von fünfeinhalb beziehungsweise vier Jahren auf jeden Fall den angelegten Betrag zurückerhalten. Nach dem Zusammenbruch der Lehman-Muttergesellschaft in den USA wurde die Garantiesumme jedoch nicht mehr ausgezahlt. Die nach deutschem Recht geltende Einlagesicherung bis zu 20.000 Euro galt hier nicht.
Bei den beiden Klägern handelt es sich um einen - inzwischen verstorbenen - früheren Lehrer und eine selbstständige Ernährungsberaterin.