Karlsruhe. . Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob Anleger der Hamburger Sparkasse nach der Lehman-Pleite vor drei Jahren Recht auf Schadensersatz haben. Ein BGH-Richter deutete bereits an, die Aussichten für die Kläger seien eher schlecht. Die Revision werde wohl zurückgewiesen.

Die vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klagenden Lehman-Anleger könnten ihre Schadenersatzklage gegen die Hamburger Sparkasse verlieren. Das deutete sich am Dienstag in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe an.

Der Vorsitzende des Bankensenats sagte nach seiner ausführlichen Einführung in den Fall am Dienstag: „Sollte es bei der bisher nur vorläufigen Beurteilung bleiben, wären die Revisionen der Kläger wohl zurückzuweisen.“ Der Richter wies darauf hin, dass dem BGH aber noch andere Fälle mit unterschiedlichen Fallkonstellationen vorliegen. Diese könnten anders zu beurteilen sein.Verbraucherschützer hoffen außerdem auf ein Grundsatzurteil, das Banken zu mehr Informationen über die Risiken solcher Anlagen sowie über ihre eigenen Profite verpflichtet.

Bei der Haspa hatten etwa 3700 Anleger Lehmann-Zertifikate im Werte von 54 Millionen Euro erworben. Die Kläger hatten nach eigener Darstellung Mitarbeitern der Hamburger Sparkasse (Haspa) vertraut und auf deren Anraten jeweils 10.000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert. Sie werfen der Sparkasse vor, keine Einlagensicherung nach dem früheren niederländischen Recht betrieben zu haben. Außerdem sollen irreführende Information über die Emittentin zu leichtfertigen Abschlüssen geführt haben. Weiter wird der Sparkasse vorgeworfen, sie habe nicht über Provisionen und Bonitätsrisiken hingewiesen.

Totalausfall-Risiko war unbekannt

Andere Banken wurden bereits verurteilt, so die Volksbank Albstadt-Tailfingen. Weil sie einem Kunden das Totalausfall-Risiko nicht mitteilte, muss sie ihm die Einlage von 100 000 Euro erstatten. Auch das Privatbankhaus Delbrück Bethmann Maffei hatte Lehman-Zertifikate bis unmittelbar vor dem Bankrott verkauft. In diesem Zusammenhang verurteilte das Landgericht Hamburg mehrfach zum Schadensersatz.

Neben Klageverfahren wählen zahlreiche Anleger den kostengünstigeren Weg über ein Schlichtungsverfahren. In einem Schlichtungsspruch wird die Citibank verpflichtet, Anlagegeschäfte im Zusammenhang mit Lehman Brothers Zertifikaten, deren Funktionsweise nicht einmal der Sachbearbeiter der Bank im dortigen Verfahren zutreffend erfasst zu haben scheint, rückabzuwickeln.