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Kindesmörder Magnus Gäfgen bekommt eine Entschädigung, weil ein Ermittler im Verhör „unerträgliche Schmerzen“ angedroht hatte. Ein Urteil, das die Menschen aufregt. Doch: Recht und Gesetz ließen keinen anderen Richterspruch zu.

Magnus Gäfgen, der Kindesmörder, erhält vom Land Hessen 3000 Euro Entschädigung. 2002 hatte ihm der Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner im Verhör „unerträgliche Schmerzen“ angedroht. Der Polizist wollte den Aufenthaltsort des entführten elfjährigen Jakob von Metzler erfahren, um dessen Leben zu retten.

Daschner konnte Jakob nicht mehr retten – und muss jetzt, als Pensionär, die nächste schmerzliche Niederlage hinnehmen. Entschädigung für einen Kindesmörder? Ein Urteil, das die Menschen aufregt. Doch: Recht und Gesetz ließen keinen anderen Richterspruch zu.

Die Androhung der Folter ist in Deutschland - unter allen Umständen - verboten. Das gleich drei Mal. Im Grundgesetz, das im Artikel 1 die Würde des Menschen schützt. Durch den Verfassungsartikel 104, der klar sagt: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden“. Und auch noch durch die Strafprozessordnung.

Es gibt aber Dinge, die lassen sich nicht in Paragraphen fassen. Versetzen wir uns einen Moment in diesen Polizisten, in seine verzweifelte Lage. Vielleicht ist er selbst ein Vater. Er muss dieses junge Leben schützen. Würden wir an seiner Stelle mit Gewalt drohen?

Wahrscheinlich würden wir - und müssten uns klar darüber sein, das Grundgesetz zu brechen und dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.