Essen. . Wenn es nach dem Arbeitsgericht Frankfurt geht, werden die Fluglotsen morgen nicht ihre Arbeit niederlegen. Doch gegen das Streikverbot haben die Fluglotsen jetzt Berufung eingelegt. Für Urlauber bleibt die Situation unklar.

Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat den für Donnerstag angekündigten Streik der Fluglotsen in erster Instanz untersagt. Eine der Forderungen der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wertete das Gericht am Mittwoch als rechtswidrig und gab damit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung der Arbeitgeberseite statt. Noch am Mittwochabend sollte aber über den Berufungsantrag der Gewerkschaft entschieden werden.

Das Gericht stieß sich an einer Forderung der GdF zur Eingruppierung der Mitarbeiter. Es ging dabei um die Frage, nach welchem Zeitraum ein Mitarbeiter der Deutschen Flugsicherung (DFS) in eine höhere Gehaltsgruppe eingestuft wird, weil er vorübergehend eine eigentlich besser bezahlte Tätigkeiten ausübt. Die GdF wollte diesen Zeitraum verkürzen. Die Arbeitgeberseite argumentierte hingegen, dieser Passus sei Gegenstand des noch gültigen Manteltarifvertrags. Er ist derzeit noch gültig, wegen seiner Bestimmungen darf deshalb nicht gestreikt werden.

Ein Ausstand in dieser Frage sei "ein Verstoß gegen die Friedenspflicht", sagte die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung am Arbeitsgericht, Renate Binding-Thiemann. Es sei dabei nicht von Relevanz, ob es sich bei der beanstandeten Forderung um eine eher unbedeutende Nebensächlichkeit im Forderungskatalog der GdF handele. Darauf hatte zuvor der Anwalt der GdF verwiesen und diesen Streitpunkt als "bagatellmäßig" und "klein und unwesentlich im Verhältnis zum Ganzen" bezeichnet.

Berufung ist eingelegt

Unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts kündigte die Gewerkschaft an, in die nächste Instanz zu gehen. "Wir werden Berufung einlegen", sagte GdF-Rechtsvorstand Markus Siebers. Am Mittwochabend ab 21.30 Uhr sollte daher das Landesarbeitsgericht Hessen darüber entscheiden, ob die Beschäftigten der Flugsicherung am Donnerstagmorgen in den Ausstand treten dürfen.

In einer Urabstimmung hatten sich in den vergangenen Wochen fast 96 Prozent der teilnehmenden GdF-Mitglieder für einen Arbeitskampf ausgesprochen. Am Dienstag hatte die Gewerkschaft zum Streik aufgerufen. Am Donnerstag zwischen 6 und 12 Uhr sollten die DFS-Beschäftigten in den Ausstand treten. Eine Stunde nach dem Streikaufruf kündigte die DSF an, gerichtlich gegen den Arbeitskampf vorgehen zu wollen.

Zuletzt hatte die GdF in der Tarifauseinandersetzung im April vergangenen Jahres einen Ausstand geplant. Aufgrund der schweren Beeinträchtigungen des Flugverkehrs durch die Vulkanasche aus Island hatte sie damals ihre Vorbereitungen jedoch ausgesetzt. Wenig später legten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ihren Streit bei. (afp)