Mannheim. .
Das Landgericht Mannheim hat den Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Warum er den Prozess trotzdem nicht als Gewinner verlässt, erklärt Frank Preuß.
Jörg Kachelmann ist ein freier Mann. Das Urteil des Landgerichts Mannheim kommt nicht überraschend, auch wenn letzte Klarheit erst immer dann herrscht, wenn es verkündet wird. Die Beweislage, sie war ganz offensichtlich zu dünn, um ihn der Vergewaltigung zu überführen. Und dass im Zweifelsfall für und nicht gegen den Angeklagten entschieden wird, gehört zu den wesentlichen Errungenschaften unseres Rechtssystems.
Welche sachdienlichen Hinweise für eine mögliche Schuld gab es im Prozess? Ein Messer, an dem sich keine DNA-Spuren feststellen ließen, Verletzungen, die sich das vermeintliche Opfer auch selbst zugefügt haben könnte und das Eingeständnis der Frau, in einem Fall die Unwahrheit gesagt zu haben. Zwar sagten 30 Zeugen an den 43 Verhandlungstagen, zehn Gutachter gaben ihre Stellungnahmen ab, doch was am Ende an jenem Tag wirklich passiert ist, das wissen nur die beiden Betroffenen mit letzter Sicherheit. Und dass Kachelmann Frauen reihenweise betrog und das Persönlichkeitsbild des doch so flotten und humorvollen Wettermoderators während der letzten 14 Monate in Stücke zerbrochen ist, langt nicht als Beweis dafür, dass er zu der Straftat fähig wäre, die ihm zur Last gelegt wurde.
Unschuldigen zu verurteilen ist schlimmer, als Schuldigen freizusprechen
Aber selbst Kachelmann verlässt den Prozess nicht als Gewinner. Er ist öffentlich erledigt. Journalisten, die es von vornherein besser zu wissen glaubten, als das Gericht, haben sich in diesem Fall nicht mit Ruhm bekleckert, was sie über das Privatleben Kachelmanns in die Öffentlichkeit gezerrt haben, hatte dort nichts zu suchen.
Natürlich wird nun einmal mehr die Debatte losbrechen, ob es für eine Frau, die vergewaltigt wurde, Sinn macht, sich überhaupt den Qualen eines Gerichtsverfahrens zu unterziehen. Für die Wahrheitsfindung gibt es keine bessere Alternative. Und wenn Aussage gegen Aussage steht, wird es immer so schwierig sein wie im Fall Kachelmann. Bei einer so schweren Anschuldigung kann man das vermeintliche Opfer nicht von einer strengen Befragung verschonen. Einen Unschuldigen zu verurteilen ist schlimmer, als einen Schuldigen freizusprechen.