Berlin. . Wer Frauen und Mädchen zu einer Zwangsheirat nötigt, wird künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Der Bundestag beschloss, dies als neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern. Zudem werden Scheinehen stärker bekämpft.

Wer Frauen und Mädchen zu einer Zwangsheirat nötigt, wird künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dies als neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern. Neu ist außerdem das Recht zur Wiederkehr für Frauen, die nach ihrer zwangsweisen Verheiratung verschleppt wurden. Zudem werden sogenannte Scheinehen stärker bekämpft, die von Ausländern nur geschlossen werden, um in Deutschland leben zu können.

Um den Anreiz zu Scheinehen zu mindern, gibt es künftig beim Scheitern der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erst nach drei und nicht wie bisher nach zwei Jahren. Weiter wird festgelegt, dass Ausländer nur dann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie einen Integrationskurs erfolgreich bestehen. Geduldete ausländische Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren können künftig ein eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie nachweislich gut integriert sind.

„Wer hier lebt, muss Deutsch können“

Der neue Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, das Gesetz solle die Integration verbessern. „Wir wollen ein wirkliches Miteinander, kein Nebeneinander und erst recht kein Gegeneinander.“ Gefordert seien auch die Migranten, die für ihre erfolgreiche Eingliederung vor allem selbst verantwortlich seien. „Wer hier lebt, muss Deutsch können“, betonte der CSU-Politiker.

Friedrich sagte, die deutsche Gesellschaft sei nicht bereit, Zwangsverheiratungen zu tolerieren. Wer den Versuch dazu unternehme, könne sich nicht auf religiöse oder kulturelle Traditionen berufen, sondern mache sich strafbar.

Außerdem sieht das Gesetz vor, die Regeln für Asylbewerber zu lockern, damit sie sich in einem größeren Gebiet als bisher bewegen und nach Arbeit suchen oder zur Schule gehen können. (dapd)