München. . Atomkraftswerksbetreiber erwägen rechtliche Schritte gegen die von der Bundesregierung per Moratorium beschlossene vorübergehende Abschaltung von sieben Atomkraftwerken. Die sei man seinen Aktionären schuldig, heißt es.

Die Reaktoren Neckarwestheim I und Philippsburg sind in der Nacht zum Donnerstag abgeschaltet worden. Juristen des Betreibers EnBW prüfen jetzt, ob gegen die Anordnung zur Abschaltung geklagt werde. Auch Eon lässt mögliche Klagen prüfen.

Laut Betreiber EnBW wurde Neckwestheim in einem Zug runtergefahren, Phillippsburg sei stufenweise runtergefahren worden. Die Abschaltung sei ohne Probleme verlaufen. Die Bundesregierung hatte als Konsequenz aus der Reaktorkatastrophe in Japan die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke (AKW) für drei Monate ausgesetzt. Die sieben ältesten deutschen AKW werden vorläufig vom Netz genommen, dazu gehören Neckarwestheim I und Philippsburg I.

Laut EnBW produzieren die Standorte Neckarwestheim und Philippsburg, die jeweils zwei Reaktoren umfassen, rund die Hälfte des in Baden-Württemberg benötigten Stroms. Wieviel davon auf die nun abgeschalteten Meiler entfällt, wollte der Konzern nicht weiter aufschlüsseln.

Klage binnen eines Monats möglich

Das Umweltministerium in Baden-Württemberg hatte am Mittwochabend angeordnet, die beiden Kernkraftwerke vom Netz zu nehmen. Der Betreiber EnBW kann dagegen innerhalb eines Monats nach Zustellung klagen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte angekündigt, Neckarwestheim I dauerhaft stillzulegen. Ob Philippsburg I nach dem dreimonatigen Moratorium wieder angefahren wird, hängt laut Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) davon ab, ob und in welcher Dimension die Expertenkommission Nachrüstungen fordert. Der EnBW-Sprecher machte keine Angaben darüber, ab welchem Investitionsvolumen sich ein Wiederanfahren von Philippsburg I nicht mehr lohnt.

Zeitungsberichten zufolge soll auch der Eon-Konzern eine Klage gegen die Abschaltung prüfen. Es könnte zu Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe kommen. Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, den vorübergehenden Stillstand mit einem Paragrafen anzuordnen, der eigentlich der Gefahrenabwehr dienen soll.

Aus Sicht von Eon-Kreisen ist laut Süddeutscher Zeitung diese rechtliche Grundlage äußerst wacklig. Die Prüfung rechtlicher Schritte sei das Management seinen Aktionären angesichts eines Eingriffs in das Eigentum des Konzerns schuldig, hieß es. (rtr/dapd)