Berlin. . Union und FDP wollen einem Zeitungsbericht zufolge das Ausländerrecht verschärfen, um Zuwanderer zum Deutschlernen anzuhalten. Neu Zugewanderte sollen erst ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn Sie einen Sprachtest bestanden haben.
Union und FDP wollen das Ausländerrecht verschärfen, um Zuwanderer zum Deutschlernen anzuhalten. Dies geht aus einem Änderungsantrag der innenpolitischen Sprecher von Union und FDP, Hans-Peter Uhl und Gisela Piltz hervor, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Demnach sollen neu Zugewanderte so lange eine nur vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, bis sie den Sprachtest in ihrem Integrationskurs bestanden haben. Die Aufenthaltserlaubnis solle „auf höchstens ein Jahr befristet werden“, heißt es in dem Antrag zu einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums.
Neuzuwanderer müssen bereits jetzt einen Integrationskurs besuchen, allerdings reicht eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Wer nicht erscheint, kann im Nachhinein sein Aufenthaltsrecht verlieren. Die Regelung betrifft nur Migranten aus Staaten mit Visapflicht wie etwa Türken oder Ägypter. Die Koalitionsfraktionen wollen so garantieren, dass die Zuwanderer am Ende ihres Integrationskurses auch tatsächlich Deutsch sprechen können.
Vorstoß ist für Linke „vollkommen inakzeptabel“
Das Bundesinnenministerium begrüßte den Vorstoß. Ein Sprecher sagte, das Aufenthaltsrecht vom Erfolg im Integrationskurs abhängig zu machen „kann einen zusätzlichen Anreiz geben, sich zügig in die Lebensverhältnisse in Deutschland zu integrieren“. Die migrationspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Sevim Dagdelen, kritisierte die Pläne dagegen scharf. Den Aufenthalt von Sprachkenntnissen abhängig zu machen, sei „vollkommen inakzeptabel“, sagte sie.
Union und FDP wollen einem Zeitungsbericht zufolge das Ausländerrecht verschärfen, um Zuwanderer zum Deutschlernen anzuhalten. Dies gehe aus einem Änderungsantrag der innenpolitischen Sprecher von Union und FDP, Hans-Peter Uhl und Gisela Piltz hervor, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag. Demnach sollten neu Zugewanderte so lange eine nur vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, bis sie den Sprachtest in ihrem Integrationskurs bestanden hätten. Die Aufenthaltserlaubnis solle „auf höchstens ein Jahr befristet werden“, heißt es demnach in dem Antrag zu einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums.
Neuzuwanderer müssen bereits jetzt einen Integrationskurs besuchen, allerdings reicht der Zeitung zufolge eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht. (dapd/rtr)