Düsseldorf. . Die rechtsextreme Partei Pro NRW muss die Beobachtung durch den Verfassungsschutz dulden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Das Gericht begründete, die Ansichten zur Migrationspolitik seien deutlich verfassungsfeindlich.
Der nächste große öffentliche Auftritt ist längst in Vorbereitung: Am 7. Mai ruft die Vereinigung pro NRW zu einem Treffen nach Köln, das mal Anti-Islam-Kongress hieß und diesmal den Titel „Marsch für die Freiheit“ tragen soll. Vor Gericht hat die Rechtsaußen-Partei an diesen Dienstag unterdessen eine Niederlage hinnehmen müssen: Der Verfassungsschutz beobachtet das Treiben der selbst ernannten „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Grund des Verfahrens war die Klage von Pro NRW gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2008. Die 22. Kammer wies diese Klage am Dienstag zurück: „Soweit diese Verfassungsschutzberichte in Bezug auf die Klägerin über die Einschätzung des bloßen Verdachts der Verfassungsfeindlichkeit hinausgehe, rechtfertige die Faktenlage diese Bewertung“, heißt es in der mündlichen Begründung. Parteiprogramm und öffentliches Auftreten „der Funktionäre“ seien deutlich als verfassungsfeindlich einzuschätzen.
"Minderheiten werden in menschenrechtswidriger Weise herabgesetzt"
Im Detail zielte das Gericht auf das Hauptprogramm von Pro NRW ab, die Migrationspolitik und die Forderungen nach einem Zuwanderungsstopp. Darin sei deutlich ersichtlich, „dass die Klägerin Minderheiten und namentlich Ausländer, Migranten und Muslime in menschenrechtswidriger Weise herabsetze und ausgrenze, mit dem Ziel, gesellschaftliche Verhältnisse herbeizuführen, in denen die Menschenwürde dieser Minderheiten nicht geachtet werde.“
Endgültig ist das Urteil noch nicht. Pro NRW kann in Berufung gehen - vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster.