Berlin. .
Die Iranerin Aschtiani ist frei und damit einer grausamen Strafe entkommen. Sie war wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Zudem sitzen zwei deutsche Reporter im Gefängnis, weil sie ihren Sohn befragen wollten.
Die zum Tode verurteilte Iranerin Sakineh Mohammadi Aschtiani ist nach Angaben des Komitees gegen die Steinigung frei. Die in Deutschland lebende Sprecherin der Organisation, Mina Ahadi, sagte am Donnerstagabend telefonisch der Nachrichtenagentur AFP in Berlin, sie habe Informationen, wonach Aschtiani, ihr Sohn und ihr Anwalt auf freiem Fuß seien. Am Abend solle es im Iran einen entsprechenden Fernsehbericht geben.
„Wir haben aus dem Iran die Information erhalten, dass sie frei sind“, sagte Ahadi. Über das Schicksal der beiden zusammen mit Aschtianis Sohn und ihrem Anwalt festgenommenen deutschen Journalisten der „Bild am Sonntag“ sagte die Sprecherin nichts. Auch das Auswärtige Amt in Berlin konnte zum Schicksal der beiden Reporter keine neuen Angaben machen.
„Großer Tag für die Menschenrechte“
Aschtiani war 2006 wegen der angeblichen Verwicklung in den Mord an ihrem Ehemann und wegen mehrfachen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Die Verurteilung wegen Mords wurde im Jahr 2007 in zehn Jahre Haft umgewandelt, die Todesstrafe wegen Ehebruchs jedoch im selben Jahr bestätigt. Der Fall hatte international für großes Aufsehen gesorgt.
Die beiden deutschen Journalisten sitzen seit Oktober im iranischen Tabris in Haft, weil sie Aschtianis Sohn interviewen wollten. Am Montag hatte das iranische Außenministerium mitgeteilt, es prüfe ein Gesuch der beiden, über den Jahreswechsel ihre Familien sehen zu können. Im November hatte die „Bild am Sonntag“ bestätigt, dass es sich bei den Männern um Reporter der Zeitung handelt.
Der italienische Außenminister Franco Frattini begrüßte die Freilassung der Gefangenen und sprach von einem „großen Tag für die Menschenrechte“. Der Iran nutze „mit dieser Geste der Einsicht und der Milde“ sein „Vorrecht als souveräner Staat“, erklärte er in Rom. Die Entscheidung verdiene „Lob und Zufriedenheit“. (afp)