Berlin. .

Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Steuerzahler um 590 Millionen Euro entlasten. Eine Liste von Maßnahmen gibt es schon. Ein großer Wurf ist es nicht. Das soll sich für den Steuerzahler ändern.

Die Spitzen der schwarz-gelben Koalition wollten am Donnerstag über Steuervereinfachungen beraten. Die Finanzpolitiker der Koalition haben sich bereits auf eine Liste von Maßnahmen geeinigt, von denen einige Vorschläge für zahlreiche Steuerzahler relevant sind:

ARBEITNEHMER-PAUSCHBETRAG: Beruflich bedingte Ausgaben - die sogenannten Werbungskosten - müssen nicht unbedingt mit Belegen nachgewiesen werden. Jeder Arbeitnehmer kann stattdessen auch eine pauschale Summe von der Steuer absetzen. Dieser Pauschbetrag soll von 920 Euro auf 1000 Euro steigen.

PENDLERPAUSCHALE: Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig würde der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belegesammeln entfallen.

KINDERBETREUUNG: Bisher waren Kinderbetreuungskosten entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben - je nachdem, ob beide Elternteile arbeiten gingen. Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein, komplizierte Nachweise entfallen. Die „Anlage Kind“ der Steuererklärung soll außerdem eine Seite kürzer werden.

KINDERGELD: Eltern erwachsener Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, sollen künftig Kindergeld - oder die entsprechenden Freibeträge - unabhängig vom Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.

ABGELTUNGSTEUER: Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Wer aber etwa außergewöhnliche Belastungen oder Spenden absetzen will, muss die Kapitalerträge immer noch angeben. Dies soll künftig nicht mehr nötig sein.

VERANLAGUNGSARTEN: Bisher können sich Ehepaare auf sieben verschiedene Arten zur Steuer veranlagen lassen. Künftig würde es nur noch vier Varianten geben. Das wären dann die Standardfälle der Zusammen- und Getrenntveranlagung sowie zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten oder im Trennungsjahr.

GEBÜHREN: Bisher waren für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen - also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamts - teils hohe Gebühren fällig. Künftig sollen bei allen Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, keine Gebühren mehr erhoben werden.

ZWEI-JAHRES-STEUERERKLÄRUNG: Es soll möglich sein, die Steuererklärung wahlweise nur alle zwei Jahre zu machen. Die jährliche Abgabe bleibt aber möglich. Zudem soll bis 2013 jeder Steuerzahler eine vorausgefüllte Steuererklärung im Internet abrufen und dann bearbeiten können. Insgesamt sollen die Formulare für die Steuererklärung verständlicher werden. (afp)