Berlin. .

Der Bundespräsident übernimmt traditionell die Patenschaft eines siebten Kindes jeder Familie. Doch gilt das auch, wenn die Familie als als rechtsextrem gilt? Christian Wulff hat entschieden: „Es geht nicht um die Eltern.“

Da ist diese Sache, die Christian Wulff auf der Seele lag. Als der Bundespräsident Dienstag aus Israel zurückflog, grübelte er über seine Landeskinder, genauer gesagt: über ein besonderes. Sollte er die Ehrenpatenschaft von einem Kind übernehmen, dessen Eltern der rechtsextremen Szene zugerechnet werden?

Nun hat er sich entschieden. Er wird wie bei jedem anderen Neugeborenen verfahren. Er wird das Mädchen Merlind weder in Sippenhaft nehmen noch etwa gesondert behandeln. Das Baby stehe im Mittelpunkt. Es gehe „nicht um die Eltern“, erklärte er.

500 Euro als Geburtsgeschenk

Der Bundespräsident übernimmt die Patenschaft für jedes siebente Kind einer Familie. Damit drückt der Staat auf symbolische Art seine Verpflichtung gegenüber den kinderreichen Familien aus. Dann schneit der Bürgermeister oder Ortsvorsteher vorbei, übergibt eine Urkunde und 500 Euro als Geschenk. So sollte es auch bei der Familie aus Lalendorf in Mecklenburg-Vorpommern ablaufen.

Aber Bürgermeister Reinhard Knaack (Linke) weigerte sich, ebenso der Ortsvorsteher Wilfried Baldermann (CDU). „Wir können uns nicht gegen die rechte Kultur in Schulen engagieren und dann solchen Leuten Ehrungen übergeben.“ Die Patenschaft wurde zum Po­litikum. Die Eltern beteuern, dass sie nicht Mitglied der NPD sind. Aber sie gelten als Sympathisanten.

Seit 1949 haben die Bundespräsidenten 75 700 Patenschaften übernommen, allein letztes Jahr 670. Solch einen Fall wie in Lalendorf hatte es nie gegeben. Nun hat Wulff eine Lösung gefunden. Die Urkunde wurde zugesandt, die Eltern um die Kontoverbindung gebeten. Ohne Gesinnungsprüfung.