Hamburg. .

Die aktuellen Terrorwarnungen heizen die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung neu an. Die Innenminister der Länder wollen die automatische Speicherung zurück haben und fordern von der Bundesregierung ein neues Gesetz.

Die Innenminister von Bund und Ländern haben Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aufgefordert, schnell einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Es gebe eine „Schutzlücke“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag in Hamburg zum Abschluss der Herbstkonferenz der Innenminister. Einen direkten Zusammenhang zwischen der Forderung und den jüngsten Terrorwarnungen wies er zurück. Das Problem sei „seit längerem“ bekannt und schon vor Wochen auf die Konferenz-Tagesordnung gesetzt worden.

Regelung im März gekippt

Das Bundsverfassungsgericht hatte im März die bisher praktizierte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Damit wurde die automatische sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten durch Telekommunikationsanbieter gestoppt. Die Innenminister von Bund und Ländern sowie Polizeivertreter hatten wiederholt kritisiert, dadurch werde die Aufklärung schwerer Straftaten aus dem Bereichen der organisierten Kriminalität sowie des internationalen Terrorismus erschwert.

Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) sagte, die Vorratsdatenspeicherung könne im „Einzelfall“ auch bei der Terror-Bekämpfung wichtig sein. Insgesamt sei das Thema aber „primär eine Frage der schwersten Kriminalität“, sagte der Sprecher der SPD-geführten Innenressorts. Alle Ministerien seien sich darin einig.

Justizministerin lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will das vom Bundesverfassungsgericht verworfene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht wieder aufleben lassen. In der „Süddeutschen Zeitung“ kündigte sie aber an, ihr Ministerium bereite eine „anlassbezogene Nutzung von Verbindungsdaten“ nach dem „Quick-freeze“-Verfahren vor, dem sogenannte Schockfrosten. Es ziele darauf, Telekommunikations-Verkehrsdaten für Zwecke etwa der Strafverfolgung vorübergehend zu sichern.

Leutheusser-Schnarrenberger verwies auf die Vereinigten Staaten, wo das Verfahren erfolgreich praktiziert werde. „Durch eine Anordnung wird die routinemäßige Löschung der Daten unterbunden, die Daten werden „eingefroren“. Sobald ein Beschluss vorliegt, ist dann die Nutzung der Daten erlaubt, sie werden wieder „aufgetaut“‘ und der Strafverfolgungsbehörde ausgehändigt.“

Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Stöbele äußerte sich derweil skeptisch zur Glaubwürdigkeit der Terrorwarnung, die die Bundesregierung am Mittwoch herausgegeben hatte. Er habe vielmehr den Verdacht, die Bundesregierung verstärke die Terrorangst, um die Sicherheitsgesetze zu verschärfen und die Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. (afp/dapd)