Berlin/Düsseldorf. .

Bei der Finanzierung des CDU-Wahlkampfes 2005 in NRW ging doch nicht alles mit rechten Dingen zu: Die CDU muss eine Strafe zahlen, weil sie ihren Wahlkampf verdeckt finanzieren ließ.

Die CDU muss wegen verdeckter Parteienfinanzierung nachträglich rund 62 000 Euro Strafe zahlen. Das hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am Freitag verfügt.

Danach hatten die Christdemokraten im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2005 über die nach außen als parteiunabhängig auftretende Wähler-Initiative „Wähler für den Wechsel“ zugunsten des damaligen Oppositionsführers Jürgen Rüttgers Geld für Zeitungsanzeigen in Höhe von rund 31 000 Euro eintreiben lassen, ohne dies, wie vom Parteiengesetz vorgeschrieben, im Rechenschaftbericht zu dokumentieren.

Als der Vorgang vor der Landtagswahl im Mai dieses Jahres öffentlich wurde, wies die NRW-CDU den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung zurück. Generalsekretär Andreas Krautscheid betonte damals, es habe stets „eine personelle und finanzielle Trennung“ der CDU zu der Wählerinitiative gegeben. „Steuerrechtlich und parteirechtlich“ sei alles „komplett in Ordnung“ gewesen.

Lammert widerspricht der bisherigen Darstellung der CDU

An der Darstellung wurden Zweifel laut, als E-Mails zwischen dem Organisator der Wähler-Initiative, Tim Arnold, und dem Rüttgers-Vertrauten Boris Berger öffentlich geworden waren. Darin hatten sich Arnold, der bis vor kurzem die NRW-Landesvertretung in Berlin leitete, und Berger im Mai 2005 darüber unterhalten, dass eine 10 000-Euro-Spende des Autozulieferers Hella aus Lippstadt an die Wählerinitiative „als Kosten und nicht als Spende“ verbucht werden müsse. Kurz darauf gab Hella bekannt, besagte Zuwendung an die Initiative als „steuerlich nicht abzugsfähig zu behandeln“ und ließ ihre Steuererklärung beim Finanzamt nachträglich korrigieren.

Bundestagspräsident Lammert konstatiert nun nach rund sechsmonatiger Prüfung das Gegenteil der damaligen NRW-CDU-Auffassung: „Die Partei hatte auf die Organisation und Ausgestaltung der von der Wählerinitiative veranlassten Wahlwerbung in einem Maße Einfluss genommen, dass ihr der Wert dieser durch Spenden von dritter Seite finanzierten Wahlkampfaktionen als Einnahme und zugleich als Spende zuzurechnen war“, heißt es in einer offiziellen Mitteilung.“ Die CDU muss damit die doppelte Summe des nicht verbuchten Betrages an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen.

CDU-Generalsekretär Andreas Krautscheid erklärte dazu am Freitag: „Ich habe bei Amtsantritt versprochen, Altlasten solcher Art rasch und gründlich aufzuräumen.“ Mit dem „heutigen Nachzahlungsbescheid“ sei die Angelegenheit in korrekter Art und Weise bereinigt und abgeschlossen worden“.