Amsterdam. .
Im Volksverhetzungsprozess gegen Geert Wilders hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch in allen Anklagepunkten beantragt. Die Begründung: „Kritik an einer Religion ist nicht strafbar.“
Wilders wird vorgeworfen, mit seinen Äußerungen Hass gegen Muslime geschürt zu haben. Der Politiker bezeichnete unter anderem den Islam als faschistisch und setzte den Koran mit Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gleich. Die Staatsanwaltschaft war auch vor dem Prozess der Auffassung, dass Wilders“ Äußerungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Ein Gericht ordnete aber eine Anklage an. Wilders kann trotz des Plädoyers verurteilt werden.
Der Politiker zeigte sich erleichtert. „Ich beleidige nicht, ich stachele nicht zum Hass auf, ich diskriminiere nicht“, sagte er Journalisten. Das Einzige, was er auch weiter tun werde, sei die Wahrheit auszusprechen. Sein Verteidiger will in der kommenden Woche sein Plädoyer halten. Ein Urteil ist für den 5. November vorgesehen.
Wilders“ Partei für die die Freiheit (PVV) spielt für die neue Minderheitsregierung aus Christdemokraten und Liberalen eine zentrale Rolle. Für die Tolerierung wollen die Parteien ihren Kurs in der Einwanderungspolitik verschärfen. Wegen der Duldung durch Wilders bezweifeln Experten, dass die Regierung eine volle Legislaturperiode überstehen wird. (Reuters)